Zitat:
Es wird sicher auch keine 65000 euro bedürfen, damit das Sozialamt die Eintrittspflicht für die Eltern veranlasst.. Das wird sich auch schon bei einem normalen Gelhalt ergeben, dass man
zahlungsflichtig wird.
(Zitat von: BMW-mobil)
Si, aber im vorliegenden Fall sinds nun mal - wenn ich richtig rechnen lassen hab - runde 65000 p.a..
Im Endeffekt is das Thema vergleichbar mit der Unterhaltspflicht für (leibliche) Kinder, für Ex-Ehepartner usw. - es wird geguckt, was man selbst so hat, was man zum Leben braucht, es wird in Tabellen geguckt und dann wird errechnet, was man zahlen muss. Sicher mags in manchen Bereichen noch Verhandlungsmöglichkeiten geben, aber im vorliegenden Fall wirds da bei den Eckdaten halt a weng schwer...