Zitat:
Schick ein Brief mit einer letztmaligen Frist. Weise darauf hin, dass du alle deine Verpflichtungen eines Rechtsgeschäftes eingegangen bist.
Sollte die Versicherung Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wirst Du beantragen, alle von Dir entrichteten Beiträge zurückerstattet zu bekommen.
(Zitat von: BlackPJ80)
Leute, jetzt macht euch mal bitte nicht lächerlich und versucht nicht mit juristischen Unwissen den Anwalt zu spielen.
Vor allem Direktversicherungen lassen sich bei der Regulierung von Kaskoschäden schon richtig zeit - das kann auch mal ein Jahr dauern. Wenn man sich dann aufplustert und gleich mit Fristsetzung und so schönen Bedeutungsschwangeren Wortmalereien wie "Verpflichtungen eines Rechtsgeschäftes " daherkommst, wirst du nichts als gelächter auf der anderen Seite hören. Genauso wenn du gleich mit Anwalt drohst, auf dessen Kosten dann ebenfalls du sitzen bleibst, wenn die Versicherung sich korrekt verhält - bisher gibt es da keine Anzeichen, das dem nicht so wäre.
Ich an deiner Stelle würde einfach einmal anrufen und Fragen was Phase ist. 4-6 Monate sind viel, aber absolut nicht unüblich
Das man als Fahranfänger - eventuell mit einer vorherigen Eigenverschuldeten Kaltverformung bei 400€ im Monat landet, kann schon sein - warum die Karre dann aber VK versichert wird, erschließt sich mir ebeso nicht so ganz.
@Apfeldieb75
Mall Ballflachhalten - wenn du dort arbeitest wie du angibst wüsstest du, dass eine Recherche erst nach eingehender juristischer Prüfung beginnt und diese wird bis jetzt kein Fehlverhalten der Versicherung ergeben - dafür ist es viel zu früh.
Einfach mal den Ball flachhalten. Wenn sich nach sechs Monaten nichts tut, dann einen Einschreibebrief mit bitte um eine Statusfeststellung. Wenn keine Rekation oder unbefriedigende keinen großen Wind machen und die Sache an einen Anwalt übergeben. Erst wenn sich dann wieder nichts ergibt und die Rechtlage eindeutig auf deiner Seite ist, dann kannst du auch mal an die Medien denken. Die Ansprechperson beim ZDF ist dann nach meinem Kenntnisstand Bernd-Ulrich Haagen (Fachbereich Justiz und Recht).