Zitat:
Hey Leute,
ich hab mal eine Nachfrage zur Teilkaskoversicherung, speziell wenn es um Diebstahl geht.
Was ist eigentlich, wenn mir außerhalb eines Wohnbereichs (Beispiel Urlaub) etwas vom Auto gestohlen wird, sodass ich nicht nach Hause fahren kann.
Nehmen wir an, ich lasse den Wagen zur nächsten Werkstatt bringen, sodass diese den Schaden repariert.
1. reicht es aus, wenn man Fotos der Schäden an die Versicherung schickt? Ein Gutachter wird ja sicherlich nicht so schnell vor Ort sein können.
2. Wickelt das die Werkstatt für einen komplett ab, sofern man einen Versicherungsschein vorlegt?
3. Wie schaut es mit Beschädigungen aus, die im Zusammenhang mit den Diebstahl entstanden sind? Zum Beispiel Kratzer im Lack?
4. Was ist mit Abschlepp- und eventuellen Zug- oder Hotelkosten?
Vielleicht weiß ja der ein oder andere etwas dazu.
Bearbeitet von: b-mw-323 am 02.01.2012 um 21:13:44
(Zitat von: b-mw-323)
Also erst einmal kommt es auf die Versicherung an. Viele bieten mehr als gesetzliche Regelungen an. Im Idealfall hast du einen direkten Ansprechpartner beim dem du versichert bist. Die helfen gerne Schäden abzuwickeln anstatt irgendwelche Call Center Angestellten die kein bock haben.
Der Diebstahl deines Fahrzeuges ist über die TK gedeckt.
Fest verbundene Bestandteile deines KFZ die gestohlen werden sind auch versichert.
Werden Navi etc. gestohlen greift nicht die TK aber dafür andere Versicherungen ;)
Kurz deinen Versicherer informieren, sobald er grünes Licht gibt reparieren lassen, dem versicherer die Rechnung vorlegen und die rechnen mit der Werkstatt ab! =)
Abschlepp- und Zugkosten werden durch den Schutzbrief getragen! Entweder schließt du den beim Versicherer ab oder beim ADAC. Hotelkosten sind nicht immer versichert, kommt drauf an wie viel Leistung du mit reinpackst.
Gruß, m0ra!