Zitat:
Sag einfach du hast zwischendurch selbst mal schnell ein Ölwechsel gemacht, weils billiger ist.
Dann sieht BMW doch nur, dass du jetzt vor Abgabe ne große Inspektion gemacht hast.
(Zitat von: Gerhard69)
JaNe, schon klar.
Lest mal bitte euere Leasingbedingungen durch. Dort steht etwas von Checkheftgepflegt und alle Service-Massnahmen sind in einer Werkniederlassung oder bei einem Vertragshändler durchzuführen.
Sollten Wartungarbeiten unvermeidbar woanders durchgeführt worden sein (aus welchem Grund auch immer), ist das danach dem Leasinggeber sofort zu melden. Bei Leasingfahrzeugen über die BMW-Bank werden alle Wartungsarbeiten elektronisch gemeldet - sprich ein Rückdatieren im Checkheft bringt nichts - macht auch kein Vertragshändler, der wäre die Lizenz los.
Bei aktuellen BMW-Modellen gibt es die scharfe Trennung Ölservice/Inspektion nicht mehr. Bei den jüngsten Modellen ist wärend der Leasinglaufzeit und/oder der Garantiezeit bei jeder Wartung der Fehlerspeicher auszulesen und zu übermitteln.
@biocle
Welche Konsequenzen drohen hängt vom Goodwill des Leasingebers ab. Es wäre wichtig zu wissen wie weit du über den Termin drüber bist (zeitlich und nach km), aber so wirst es schwer haben eine akzeptable Begründung zu liefern.