Zitat:
aber wenn sich zwei juristen mit erstem examen bewerben, einer ist Dr., der andere nicht, hat der mit dem titel in der regel einen vorteil. ob er den nutzt, ist seine entscheidung.
aber normalerweise bestraft man schon für den versuch/die möglichkeit.
bei guttenberg ist's natürlich wurst. er braucht ja eh kein geld.
dh. ich dürfte klauen gehen, wenn ich millionär wäre?
(Zitat von: hero182)
Ersteres mag sein. Auch wenn der Doktortitel in der Branche nicht den Stellenwert hat wie zum Beispiel bei den Medizinern - so zumindest mein Eindruck. Betrifft sowohl Volljuristen als auch "Nicht-Volljuristen".
Wobei natürlich: Unterstellt, ich wäre Volljurist (ohne Doktortitel), würde ne Anwaltskanzlei betreiben und würde nach nem Assi suchen - und da käme mir ein LLB oder Nicht-Volljurist mit erstem Examen grad recht. Dann würd ich keinen Doktor einstellen. Zum einen aus finanziellen Gründen (er will ja mehr als Vergleichbare ohne Doktortitel...) und zum zweiten, weil ich mir keinen Besserwisser-Wissenschaftler, der zu irgendeinem Zeug promoviert hat und jeden zweiten Satz mit "Ja, aber..." anfängt, in die Bude hol.
Auch müsste sich der gute Mann / die gute Frau die Frage nach dem zweiten Examen von mir gefallen lassen.
Und nein, Du hast noch nicht verstanden, worauf ich im Bezug auf Guttenbergs Milliönchen hinauswill. Hier gehts mir rein um die Motivlage. Mir gehts darum, darzustellen, dass Guttenberg sicher nicht promoviert hat, um dann unterm Strich mehr zu verdienen als vergleichbare Juristen ohne Doktortitel. Dass es ihm nicht um Kohle, sondern rein um Prestige, Ansehen, Ruf usw. ging.
Dass das Ganze wissenschaftlich dennoch ein Fiasko ist, hab ich ja auch schon dargestellt - und hab auch (zumindest mittelbar) erwähnt, dass ich die Aberkennung des Doktortitels in Ordnung find. Hab ja auch gesagt, dass ich ne Verweigerung der Zulassung zum zweiten Examen vertretbar fänd.
Klar: wenn er aufgrund des Doktortitels von einem Arbeitgeber eingestellt worden wäre und auch deswegen dann mehr Kohle verdient hätte, dann bin auch ich der Meinung, dass man zumindest über ne Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nachdenken muss - und (strafrechtlich gesehen) auch ein Betrug im Raum steht. Wobei natürlich an der Stelle wirklich zur Diskussion steht, ob er nun vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, weil der fahrlässige Betrug ja nicht strafbar ist.
Matthias,
dessen geplante Doktorarbeit den Titel "Ist der Überlassungsvertrag einer Grabstelle ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag - oder anders ausgedrückt: wem gehören die Erdbeeren auf Opa?" trägt...
Bearbeitet von: mb100 am 22.12.2011 um 20:55:31Bearbeitet von: mb100 am 22.12.2011 um 20:56:55