Zitat:
Ich bin mir nicht sicher ob Du die Geschäftsabläufe von Versicherungen wirklich verstehst. Wahrscheinlich nicht, sonst hättest du hier nicht öffentlich preisgegeben in Betracht zu ziehen, die Versicherung und somit die Versicherungsnehmer über den Leisten zu ziehen.
(Zitat von: wer_pa)
Mach dir mal da keine Gedanken - die Versicherungen sind auch nicht dumm.
Du meldest einen Schaden, das bei dir die Scheinwerfer defekt sind und orderst Xenon sta Halogen. die Versicherung zahlt ohne zu murren - obwohl sie anhand einer Fahrgestellnummernanfrage bereits weiß, dass dein Fahrzeug nicht mit Xenon ausgerüstet ist. Dies dürfen sie ganz legal im Falle einer Regulierung.
Schön braf darfst du dann Beiträge weiterzahlen - bis du dann mal einen Unfall hast. Nun soll die Versicherung zahlen ab einer gewissen Schadenshöher prüft sie nach. Sie weiß definitiv, das du Xenon verbaut hast (sie hat es ja bezahlt), sie weiß das dein Fahrzeug serienmässig nicht damit ausgerüstet war und wenn du jetzt keine Nachrüstbescheinigung nachweisen kannst, wird es Eng - saueng.
Egal ob sich jemand Xenon statt normal holt oder ne Klimakomfortscheibe anstatt einer Normalen.
Wer sich für superschlau hält und so eine Nummer abzieht, der könnte bei einem größeren Versicherungsschaden (z.B. Diebstahl) ruckzuck auf seinem Schaden sitzen bleiben. Das Angebot der Versicherung ist dann oft immer das gleiche: Es gibt keine Regulierung und dafür auch keine Anzeige wegen Versciherungsbetrug. Mit einer solchen Anzeige am Hacken wirst du es in D schwer haben, eine andere Versicherung zu finden.