Danke für die Teilnehmer an meinem Problem.
Allerdings wollte ich keine Tipps oder Hinweise.
Mein Anwalt ist mit dem Fall beschäftigt und im Januar findet die Verhandliung statt.
Es helfen jetzt keine Mutmaßungen von "Nicht- Volljuristen".
Und zur Willenserklärung:
Käufer sagt den üblichen Satz:
"Kann man am Preis noch was machen?"
Verkäufer sagt:
"Ja, ich kann 190€ runtergehn. Für 2000€ kann man ihn mitnehmen."
Ist lediglich ein Angebot worauf der Käufer eingehen kann. Mein geschriebenes "geeinigt" war etwas falsch formuliert.
Man stelle sich vor, dein potenzieller Käufer ruft an und macht eben diese Konversation.
Nun steht er vor mir und ist bei mangelfreier Ware zum Kauf verpflichtet? =)
So einfach ist das nicht.
Auf deien weiteren Text ,FrOGEr, gehe ich mal nicht ein, weil es nur zum Teil richtig ist.
Sowas hier:
Zitat:
Dein Angebot bei mobile ist ein Kaufangebot an.
ist falsch.
Also jetzt bitte keine weiteren Reaktionen auf mein thema.