^^ Korrekt!Du hast es richtig verstanden. =)
1060€ will er haben.
Zugtickets von Dortmund nach Thüringen. ca.140€ (mit Sitzplatzreservierung versteht sich)
Auf der Rückfahrt hat er sich auf halber Strecke unverständlicher Weise ein Taxi genommen. 280€
Ausfallgeld,weil selbstständig. 450€
Kurzeitkennzeichen mit 110€ angesetzt und der Rest für den Herrn Anwalt.
Man darf nicht vergessen, er hat sich mit mir am Telefon auf einen Kaufpreis von 2000€ geeinigt und jetzt will er mehr als die Hälfte für seine gescheiterte Kaufabsicht.
Irre, aber wahr.
Wenn ich überlege, ich habe vor über 2 Jahren mit meinem Bruder einen Wagen bei Oldenburg ebenfalls über ebay ersteigert. 520km einfache Strecke...
Auch mit dem Zug hingefahren.
Ende vom lied: Wagen behielt aufgrund der Kälte das LPG Gas nach Betanken nicht im Tank und die Wasserpumpe war defekt.
Damit konnte ich die lange Reise nicht antreten.
Der Verkäufer wollte uns nicht mal zum Oldenburger Bahnhof fahren, weil wir es dann unter normalen Umständen nach Hause geschafft hätten.
So sind wir um 19 Uhr verabschiedet wurden und waren nach längeren Aufenthalten auf diversen Bahnhöfen um 6.30 Uhr wieder zu Hause.
Und bei mir ist schon ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Was ich hätte da raus schlagen können. =)
edit:
Zitat:
Worauf zielt die Klageschrift ab? Will der Kläger Schadenersatz für die Fahrt oder entgangenen Gewinn?
Zitat Anwalt Gegenseite:
"Eine Haftung des Klägers aus dem Verschulden bei der Vertragsanbahnung ist gegeben. Die Schäden sind entstanden und belegt wurden."
Vertragsanbahnung ist bei einem Besichtigungstermin natürlich witzlos. Aber na ja.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 03.11.2011 um 11:32:35