Zitat:
also mein fazit....immer zum anwalt...auch wenn jetzt einige wieder dagegen sein werden
(Zitat von: Opern Geist)
Nö, bin ich auch dafür. Die fahren Schlitten mit Dir, wenn Du Deine Rechte nicht kennst. So wie in diesem Fall.
Ab zum Anwalt.
Die richtige vorgehensweise wäre gewesen:
- Gutachter einschalten (alternativ: BMW Vertragswerkstatt Kostenvoranschlag)
- einreichen
- Bei der geringsten Gegenwehr zum Anwalt.
Den Gutachter der Versicherung musst Du nicht akzeptieren bei einem unverschuldeten Unfall. Die Versicherung hat in dem Fall kein Weisungsrecht wie bei einem Kaskoschaden. D.h. sie darf Dir nicht vorschreiben was Du zu machen hast.
Dir steht ein Gutachter, eine Werkstatt Deiner Wahl (alternativ die Auszahlung des Betrages), ein Anwalt und ein Leihauto (alternativ: Nutzungsausfall) für die Dauer der Reparatur zu. Im Totalschadensfall bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges, maximal jedoch 14 Tage. Ausserdem sämtliche Kosten rund um den Unfall, z.B. Abschleppen, unterstellen usw.
Bearbeitet von: Stefan177 am 15.10.2011 um 15:36:23