Zitat:
Hallo zusammen,
könnte Ihr mir weiter helfen bevor ich zum anwalt gehe?
Also ich habe am Freitag den 330ci SMG Cabrio von meinem Onkel verkauft.
Das Fahrzeug hatte manchmal ein Problem mit der Hydraulikpumpe wenn man dan gestartet hat
ließ es sich manchmal nicht der Gang einlegen. Da musste man dann das Auto abschließen und wieder anmachen da ging es. Der Fehler trat auch bei den Käufern auf beim anschauen und Probefahren. Doch Sie haben das Auto trotzdem abgekauft. Nun kriege ich ein Anruf das die Pumpe jetzt ganz am Arsch wäre und das der ADAC das Auto zur BMW Werkstatt abgeschleppt hat. Die Pumpe würde 700€ inc. einbau kosten obwohl der Rep.satz mit einbau bei ca. 350€ liegt.
Der Käufer meint ich soll die 700€ bezahlen oder das Auto zurück nehmen.
Im Kaufvertrag wurde das Auto unter Ausschlus der Sachmängelhaftung verkauft und das Auto ist auch auf dem Besitzer schon angemeldet.
Kann da was passieren?
(Zitat von: stylo.67)
Ja kann, wenn der bekannte Sachmangel nicht explizit im Verkaufsvertrag festgehalten wurde. Die Regelung "gekauft wie gesehen" hat sehr wohl ihre Grenzen!!!
Wenn man dir nachweisen kann, dass der Mangel schon vor Verkauf bestanden haben muss und dieser von dir bemerkt worden sein muss (ist hier wohl der Fall), dann kann der Käufer auf Nachbesserung besestehen. Bekannt ist ein Mangel dann, wenn er im Vertrag explizit aufgeführt wurde.
Auch bei der Formulierung "gekauft wie gesehen" von Privat haftet der Verkäufer für ihm bekannte Sachmängel, die der Käufer nicht direkt einsehen kann. Entscheident ist hierbei nicht, das es bei der Probefahrt auftrat, sondern das es im Vertrag steht. Daraus kann einem ein wundervoller Strick gedreht werden.
Und ab zum Anwalt!