nen anderen Prüfer suchen
wenn die Freigängigkeit und die Reifenlaufflächenabdeckung im Bereich des zulässigen ist, weiss ich offengestnaden nicht, warum das im Rahmen einer 21er Abnahme nicht möglich sein soll
"Achsverbreiterung um mehr als 2%"....noch nie gehört
die zulässige Maximalbreite eines PKW beträgt 2,50 Meter....also bis dahin kannst Du auch verbreitern
Edit: hier mal ein ganz interessanter Link über die Zulässigkeit von Räder/Spurverbreiterungskombi
http://www.h-r.com/de/f_hinweise_spurverbreiterung2.phpBearbeitet von: E36-Freak am 21.09.2011 um 08:35:38