Zitat:
sofern die stossstange der originalen nachempfunden ist, was heißt gleiche halterung und befestigung wie auch form und außerdem aus dem selbem material ist, brauch man diese nicht eintragen. steht in der stvo genau so drin. und der tüv hat es mir auch so bestätigt damals...
(Zitat von: Streetstyler)
Auch wenn es Dir ein Tüv-Mensch so bestätigt hat, ohne was schriftliches
erreichst Du bei den Grünen (oder inzwischen Blauen) absolut gar nichts...
Vielleicht hat jemand sehr viel Zeit und Lust, sich mal die STVZO durchzulesen,
zu verstehen...und dann die relevante Stelle hier zu zitieren ;-)
Dann wäre die Sache ja endlich geklärt!
KBA Nummern hat glaube ich keine Nachbau-Schürze...teilweise weiss man
ja nicht mal den Hersteller (ich auch nicht von meiner)..
Bearbeitet von: csm-101 am 25.08.2011 um 21:05:02