Zitat:
Hab damals auch den Dekra Prüfer gefragt ob man es umtragen lassen muss.
Der sagte dann dass man die Bescheinigungen halt wie ne ABE mitführen muss.
Mehr nicht.
(Zitat von: Dezent)
da gibts aber wohl Unterschiede...es gibt Bescheinigungen die Du nur mitführen musst und es gibt welche die in die Zulassungsbescheinigung umgetragen werden müssen
ich halts für Korinthenkackerei....steht doch alles einschl.Fahrgestellnr., Kennzeichen pp. in der Bescheinigung...nur das es nicht in den Fahrzeugschein umgetragen wurde, ist doch nicht die Welt