hab ja gerade n Rostproblem (anderer Thread) und ne neue Frage:
Wenn die KD´s bei einer freien Werkstätte gemacht wurden, (nicht in meinem Fall), von denen die dein KD-Heft stempfeln dürfen, da habe ich nur Garanrtie innerhalb von 24 Monaten, denn danach ist jede gewährte Grantie, hier Lackgaranite eine freiwillige Sache - und somit immer Kulanzsache d. Automobilherstellers, wenn nicht die eigenen Fachwerkstätten den Kd. gemacht haben
Bei einem Neuwagen hat man 2 Jahre -Gewährleistung-. Auch dann, wenn der KD in einer freien Werkstatt gemacht wurde! Aber alles was danach kommt....Garantie gegen Durchrostung...Lackgarantie etc. ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Somit liegt es auch in seinem ermessen, ob er die Garantie gewährt, wenn ein KD in einer freien Werkstatt gemacht wurde.
Ist auch hier im Urteil nachzulesen: BGH (VIII ZR 187/06)