Zitat:
Nun gehst Du zur Polizei und meldest die Kennzeichen als gestohlen. Damit bekommst Du einen Zettel mit dem Du das Fahrzeug auf Deinen Namen ummelden kannst.
Entweder "Anzeige gegen unbekannt" oder falls Du dem Verkäufer eine reinwürgen willst, dann direkt gegen den Verkäufer. (Zitat von: Jokin)
Das is auch ne gute Methode, um ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu bekommen. Weil es liegt ja definitiv kein Diebstahl vor. Und grad bei derartigen Geschichten verstehen die Ermittlungsbehörden nur in den seltensten Fällen Spaß. Und der TE weiss ja, dass ihm die Schilder nicht geklaut wurden.
Wenn man sich so nen Spaß erlauben will, dann zur Polizei gehen, den Sachverhalt schildern - und dann fragen, ob da irgendwas strafrechtlich Relevantes bei rauskommt.
Zum Thema Anwalt:
Der Gegner is ja jetzt angemahnt und somit im Verzug. Somit trägt er ab jetzt bzw. spätestens, wenn die Frist verstrichen ist (vorher würd ich nicht zum Anwalt rennen...) die Verfahrenskosten. Und oftmals macht eben ein Brief vom Anwalt etwas mehr Eindruck beim Anspruchsgegner als einfach nur ne Mahnung.
Bearbeitet von: mb100 am 10.08.2011 um 12:49:59