>>> Erklärung zum Begriff "mit Materialgutachten". Sofern im Angebot die Aussage "mit Materialgutachten" für von uns vertriebene Produkte enthalten ist, stellt dies keine Zusicherung auf den Erhalt/Erwerb der ABE des Fahrzeuges oder die Eintragungsfähigkeit gem. StVZO, StVO dar, sondern weist entsprechend dem Wortlaut einzig und allein auf das Vorliegen eines Materialgutachtens für das Produkt hin, welches bei Erwerb des Produktes mit Ware übersandt wird. Bei Artikeln, die nicht extra gekennzeichnet sind, liegt kein
bzw. nur ein Materialgutachten vor. Wir geben keine Garantie, dass Sie die Teile eingetragen bekommen. Sie kaufen auf eigenes Risiko, bitte also vorher wegen Abnahme bei der Tüv-Prüfstelle informieren.<<<<
Natürlich gehört das Teil eingetragen.
Ich persönlich würd vermutlich das Risiko eingehen, es nicht eintragen zu lassen. Ist so dezent, das fällt kaum auf. Hauptsache ist, das die Befestigung was taugt. Wenn das Ding wegfliegt und Schaden anrichtet und nicht eingetragen ist....Wäre das natürlich nicht so schön.
Einrichtiges
Gutachten sieht so aus.
Materialgutachten...hmm, ich würde mir das erstmal zuschicken lassen und beim TÜV nachfragen. Oben zitierter Kommentar der Auktion macht mich doch eher nachdenklich...
Das scheint ja nicht Halbes und nichts Ganzes zu sein, das "Materialgutachten"