Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.
(Quelle:
http://www.kba.de/cln_031/nn_125432/DE/Punktsystem/punktsystem__inhalt.html)Und hier die zugehörigen Fristen:
(Quelle:
http://www.kba.de/cln_031/nn_125432/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true) 2 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
10 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Meine eigene Meinung lass ich mal lieber außen vor.