Was muss abgedeckt sein, Lauffläche oder Komplett? (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Ben88
08.07.2011 | 00:26:28
Morjen,
Ich ärgere mich jetz seit über einem Jahr mit meinen Felgen, bzw. mit den Prüfern herrum.
Ich habe einen E30, mit Keskin KT4 VA 7,5x16 215/40R16 u. HA 9x16 225/40R16 drauf gehabt, die sollten per einzelabnahme eingetragen werden, doch der Prüfer meinte, das der Felgenrand nicht rausstehen darf, aber es muss doch nur die Lauffläche abgedeckt sein oder nicht? Jetzt habe ich mir für die VA auch 9x16 gekauft auf 215/40r16 mit 22mm Spurplatten und auf die hinterachse kommen auch 215/40R16 drauf mit 40mm Spurplatten, so das zwar der felgenrand rausguckt aber die Lauffläche abgedeckt ist und nichts schleift.
Bekomme ich das eingetragen oder bin ich zu blöde für sowas, Keskin hat leider kein Teilegutachten von den KT4 für den E30, nur von den KT1 in der selben Dimension.
Wäre super wenn mich mal wer aufklären und mir vielleicht helfen kann, gerne auch Prüfer die vom fach sind ;-)
Gruß Ben
Suche für nen Kumpel: BMW E30 320i 2-türer, farbe egal Zustand sollte befriedigend sein (also keine durchgerosteten lebens aufgaben) TÜV brauch er keinen, sollte max. 250tkm runter haben und ausstattung ist egal. Bitte sofort bei mir melden....
Danke!!!
Hallo Ben88,
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Gruß
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Wechsel doch einfach mal den TÜV. Jeder Prüfer sieht es mit anderen Augen. Bei mir ist die Lauffläche fast abgedeckt, aber die Felge steht ca. 10mm ausserhalb. Trotzdem wurden meine Felgen eingetragen.
Hi,
laut meinem prüfer muss nur die lauffläche abgedeckt sein. Habe auch KT4 drauf HA 11x18 ET15 und da schaut die felge auch raus!
Probier es bei einem anderen TÜV.
Mfg. Alex
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!"
Nur die Lauffläche , sprich das Profil .
Tüver wechseln .
MfG
Laut meinen Infos sieht es so aus:
Es gibt eine EU-Verordnung die besagt... alle beweglichen Teile müssen vollständig abgedeckt sein...
Das Stvo Recht besagt daß nur die Lauffläche abgedeckt sein muß.
Nach welchem Recht die Abnahme gemacht wird liegt am Prüfer.
Gilt für Österreich UND Deutschland
Gruß Thomas
Jo i bins.
Bis vor Kurzem (1 oder 2 Jahre her) musste nur die Lauffläche bedeckt sein, neuerdings der gesamte Reifen.
Wird dir also (vermutlich) nicht viel nützen, nen anderen TÜV aufzusuchen.
MFG
rumpel666
Zitat:
Bis vor Kurzem (1 oder 2 Jahre her) musste nur die Lauffläche bedeckt sein, neuerdings der gesamte Reifen.
Wird dir also (vermutlich) nicht viel nützen, nen anderen TÜV aufzusuchen.
(Zitat von: rumpel666)
Ne das kommt drauf an nach welchem "Recht" der Prüfer die Felgen abnimmt...Das mit der Lauffläche geht schon auch noch!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Bitte mal die Suche benutzen. Es gibt 2 Threads wo auch eine Grafik
drin ist die zeigt, welcher Winkel abgedeckt werden muss.
Im Prinzip gibt es wirklich noch Unterschiede in der Handhabung der
TÜV-Prüfer, "gibt solche und solche" sagt man ja. Aber in der Regel
gilt "alle rotierenden Teile" müssen abgedeckt sein und das gilt dann
auch für die Felgenflanke.
BMW Team Oberhavel
Tipp:
Naja im Endeffekt gibts nur 2 Möglichkeiten:
- national
- oder nach EG (das ist dann das mit den Winkeln)
Mischen geht eigentlich nicht! Aber Radabdeckung ist immer so ne "Auslegungssache" wo der eine noch sagt das passt schon noch, gehts beim andern schon nicht mehr!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
...und wenn die Felge unten zu extrem raussteht kommen einige
Prüfer auch mit sowas wie "Schmutzlappen anbringen". :)
BMW Team Oberhavel