Zitat:
auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.
mfg
Zitat:
Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz
Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen (z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument. (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140).
Zitat:
Hhmm aber wieso knallen die dann nur rote aufkleber mit ner Frist drauf und lassen das Fahrzeug dort 2 Wochen stehn bevor es dann Polizeilich "entfernt" wird?(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
Irgend was zwischen "Sparen von Steuergeldern" (Abschleppen und in der Verwahrungsstelle abstellen kostet ja Geld - und ob das durch die Auktion (die ja auch Geld kostet) wieder reinkommt, is die nächste Frage), "Ausnutzen des mildesten Mittels" (sofern das Fahrzeug weder irgendwelche Rettungsgassen behindert noch ausläuft noch sonst was) und Kulanz bzw. die Hoffnung, dass der Eigentümer den Wagen doch noch irgendwann mal beseitigt...
Zitat:Zitat:
Irgend was zwischen "Sparen von Steuergeldern" (Abschleppen und in der Verwahrungsstelle abstellen kostet ja Geld - und ob das durch die Auktion (die ja auch Geld kostet) wieder reinkommt, is die nächste Frage), "Ausnutzen des mildesten Mittels" (sofern das Fahrzeug weder irgendwelche Rettungsgassen behindert noch ausläuft noch sonst was) und Kulanz bzw. die Hoffnung, dass der Eigentümer den Wagen doch noch irgendwann mal beseitigt...
Also verlassen kann man sich darauf dass es alle so machen also nicht?(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.
mfg(Zitat von: E36-Snes)
Zitat:Zitat:
auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.
mfg(Zitat von: E36-Snes)
und das ist auch gut so.... wo kämen wir denn da hin??
Wie würde es dann auf den Strassen aussehen?(Zitat von: BMW-mobil)
Zitat:
aber dann darf ich doch genauso auch ein abgemeldetes fahrzeug da abstellen oder?(Zitat von: sm0kk)