Zitat:
Servus Leute,
nun erstmal zu der Überschrift. Ich wurde geblitzt mit 26 km/h zu schnell auf einer Landstraße. Das Auto ist auf meinen Papa zugelassen und dieser hat auch schon Post bekommen und angegeben, dass ich gefahren bin. Nun habe ich auch einen Anhörungszettel bekommen und mich würde es interessieren was ich nun machen kann!
Klar zahlen tu ich das ohne Klage, war ich ja auch, aber rein Interessenstechnisch gibts ja noch andere Möglichkeiten, nämlich warten bis es nach 3 Monaten verjährt ist.
Was kann da eigentlich passieren, kommt dann gleich die Polizei an die Tür und verhört einen oder muss man vor Gericht. Oder wird man nur nett zum zahlen aufgefordert. Zur Info, zu zahlen wären es um die 100 Euro, 3 Punkte gibts, aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis!
Wäre super, wenn ihr mir das iwie Erklären könntet, habe bis jetzt noch keine Vergleichsfrage gefunden suche aber weiter.
Wie kommst Du darauf, dass das verjährt?
Es verjährt nur, wenn die Behörde dich nicht anschreibt, weil sie nicht schnell genug die
Blitzer bearbeitet..
Du hast die Anhörung bekommen und musst Dich nun äussern.
Legst Du Widerspruch ein, wird die Verjährung unterbrochen.
MAchst Du gar nichts, so geht das seinen weiteren amtlichen Weg mit zusätzlichen Kosten ..
Viele Grüße Lukas(Zitat von: BBQization)
Zitat:Zitat:
Servus Leute,
nun erstmal zu der Überschrift. Ich wurde geblitzt mit 26 km/h zu schnell auf einer Landstraße. Das Auto ist auf meinen Papa zugelassen und dieser hat auch schon Post bekommen und angegeben, dass ich gefahren bin. Nun habe ich auch einen Anhörungszettel bekommen und mich würde es interessieren was ich nun machen kann!
Klar zahlen tu ich das ohne Klage, war ich ja auch, aber rein Interessenstechnisch gibts ja noch andere Möglichkeiten, nämlich warten bis es nach 3 Monaten verjährt ist.
Was kann da eigentlich passieren, kommt dann gleich die Polizei an die Tür und verhört einen oder muss man vor Gericht. Oder wird man nur nett zum zahlen aufgefordert. Zur Info, zu zahlen wären es um die 100 Euro, 3 Punkte gibts, aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis!
Wäre super, wenn ihr mir das iwie Erklären könntet, habe bis jetzt noch keine Vergleichsfrage gefunden suche aber weiter.
Wie kommst Du darauf, dass das verjährt?
Es verjährt nur, wenn die Behörde dich nicht anschreibt, weil sie nicht schnell genug die
Blitzer bearbeitet..
Du hast die Anhörung bekommen und musst Dich nun äussern.
Legst Du Widerspruch ein, wird die Verjährung unterbrochen.
MAchst Du gar nichts, so geht das seinen weiteren amtlichen Weg mit zusätzlichen Kosten ..
Viele Grüße Lukas(Zitat von: BBQization)(Zitat von: BMW-mobil)
Zitat:
Also ihr meint wenn gar nichts kommt, dann kann es verjähren und sonst gar nicht?
Hmm interessant, mir wurde es anders erzählt?!(Zitat von: BBQization)
Zitat:
Also ihr meint wenn gar nichts kommt, dann kann es verjähren und sonst gar nicht?
Hmm interessant, mir wurde es anders erzählt?!(Zitat von: BBQization)
Zitat:
wie ist das eigentlich wenn man den Anhörungsbogen abgegeben hat und dann nach 3 Monaten nichts mehr kommt?(Zitat von: evergreen1)
Zitat:
jetzt kann es für dich nicht mehr verjähren. dein dad hätte warten müssen mit dem antworten und erst dann antworten wenn der brief per einschreiben gekommen wäre. dann wären die 3 monate fast rum und hätte er dich dann angegeben hätten die dich nicht mehr anschreiben können weil es nach 3monaten verjährt ist.
spreche aus erfahrung. berufsfahrer familie ;)(Zitat von: ChronosG5)
Zitat:
klar sowas kommt immer darauf an wie lange man zeit zum antworten hat.
oftmals war es so. erstes schreiben kam normal per post, 4 wochen zeit zum antworten, wenn nicht geantwortet wurde kam das zweite schreiben wieder meist normal per post. dann wieder frist von 4 wochen je nach dem manchmal auch 2wochen. wieder warten bis es dann per einschreiben kam. so waren schonmal 2 monate rum. aufs einschreiben musste man jetzt antworten da man ja mit seiner unterschrifft bestätigt hat dass man es bekommen hat. aber dann auch wieder kurz vorm ende der frist abschicken und auch nur schreiben dass man nicht gefahren ist bzw es nicht zu gibt. in der ganzen zeit sind schon 3 monate rum und eh die den namen vom wirklichen fahrer haben ist es schon verjährt.
klar sind die auch manchmal flotter und schicken direkt beim zweiten mal per einschreiben. dann wirds schwieriger und immer klappt es auch nicht, aber immer solange es geht raus zögern.
denn solange nicht per einschreiben oder persönlich ankommt kann man einem nicht beweisen dass man die nachricht erhalten hat.
zu 90% klappt sowas immer.(Zitat von: ChronosG5)