BMW Erpressung u.v.m. (BMW-Talk Forum)
Guten Abend liebe Syndikatler,
Ich werde hier erst einmal die Story in Kurzausführung widergeben und danach fragen, wie ich am besten vorgehen soll o.Ä.
Also alles fing als ich im Januar 2010 bei einem BMW-Händler einen BMW 316i E46 mit 56.000km für viel Geld gekauft habe.
Aufgrund der Garantie, habe ich auch immer Inspektionen usw. bei diesem Händler gemacht. Sogar Bremsscheibenwechsel usw., weil ich mich dort auch gut Betreut fühlte.
Soweit so gut.
Nun exakt ein Jahr und 2 Monate später, hatte ich einen Pleuellagerschaden und es stellte sich heraus das es an für sich auch garnicht der origninale Motor seit km 0 war, sondern seit ca. km 25000 ein AT drin war. (Wurde beim Kauf nicht erwähnt)
Da der Schaden 2 Monate nach dem Ende der Garantie auftrat, hoffte ich auch wenigstens etwas Kulanz des Händler, da ich inerhalb eines Jahres gute 10.000 € dort gelassen hatte und meine Mutter sich durchaus auch dort für einen X3 interessierte.
Auf Kulanz ging jedoch nichts, tja hat man ja auch kein Anspruch drauf nur da war schon klar; der Händler nie wieder, was aber noch nicht ausgesprochen wurde.
Der Händler startete, nachdem der ADAC mich bei km 87000 abgeschleppt hat, die Fehlersuche.
Erst tauschte er das Motorsteuergerät, Zündkerzen, Kabel usw. Stellte er nicht in Rechnung.
Danach kam ein Auszubildener darauf mal das Impulsgeberrad über ein loch aus zu checken, und siehe da, 1/4 vom Zahnrad fehlte und lag in der Ölwanne.
Motor wurde ausgebaut, sowie das Getriebe sowie die Abgasanlage?!?
Darauf hin bekam der Händler den Auftrag dies zu Reparieren. Als der Motor draußen war und die Ölwanne, stellte sich der eig. Fehler heraus. ->Pleuellagerschaden
Eine Reperatur hätte mich satte 5000€ gekostet, was bei einem 316i natürlich wirtschaftlicher Schwachsinn wäre.
Also began ich den Wagen zu verkaufen.
Es fand sich auch ein Käufer für 1300€. Für den Zustand war das durchaus ein guter Preis.
Der Teilehändler hat das Auto gekauft, ohne es sich anzugucken und gab mir das Geld Bar auf die Hand.
Einzige Voraussetzung war das ich am nächsten Tag beim BMW Händler bescheid gebe das der Wagen verkauft ist und alle Teile, die ausgebaut wurden einfach ins Auto zu legen.
Der :-) meinte auch am nächsten Tag das er das natürlich sofort mache.
Da fingen die eig. ersten wirklichen Probleme an.
Der BMW-Händler hat dies natürlich erst mit Nachruck meinerseits und des Teilehändlers gemacht und nur widerwillich.
Erste Problem gelöst.
Danach sollte ein Schlepper des Teilehändlers kommen und den Wagen beim :-) abholen.
10 Minuten bevor der Schlepper da war, bekam der Meister der BMW-Werkstatt, angeblich, einen Anruf seines Vorgesetzten das er den Wagen erst nach Bezahlung einer Rechnung rausgeben da.
FAKT ist aber, das mir in 3 Monaten, während der Wagen dort stand nie eine Rechnung bekommen habe und auch nie darauf Angesprochen worden bin, das es eine Rechnung geben wird.
Das heißt, der BMW Händler hat mich damit Erpresst, das ich zuerst eine Rechnung in höhe von rund 475€ zahlen soll, die ich noch nie gesehen habe, oder das der Teilehändler, dem der Wagen durch Fahrzeugbrief, schon gehörte, nicht mitnehmen darf.
Als ich fragte was für eine Rechnung es sei, meinte der Meister: "ja die für die Diagnose... Motorausbau und so"
Ich war natürlich empört das er erst jetzt, 10min vor abholen, mit einer Rechnung antanzt die er auchnoch schnell zusammenstellen muss, damit ich mein eigentum freikaufen kann.
Fazit. Ich musste die Rechnung zahlen, weil sonst der Deal mit dem Händler geplatzt wäre und weil ich da einfach so gestresst war durch BMW, das ich nicht klar denken konnte und einfach erstmal widerwillich gezahlt habe, da die Rechnung an sich plausibel ist, aber die Art wie das Haus an sein Geld kommen will und wie es eine Situation des Kunden ausnutzt ist unerhört!
Eine Quittung hatte der Händler dann verwunderlicher Weise auch nicht, sondern nur eine Kopie der Rechnung?!
Meiner Meinung nach ist dies, wie oben im Betreff, Erpressung vom feinsten.
Der BMW-Händler hat einfach mein Eigentum in Beschlag genommen um eine Rechnung bezahlt zu kriegen, die ich in einem Zeitraum von 3 Monaten nie gesehen habe und wovon nie die Rede war. Kein Wunder, wenn er die erst 10 Minuten vorher erstellt....
So meine Frage nun an euch:
Was soll ich am Besten tun um diesem arglistigen und unseriösem Autohaus einen Schlag zu versetzten oder noch besser, mein Geld, evtl. vllt sogar mehr, zurück zu kriegen.
Ich habe bereits an den Verbraucherschutz, ADAC, usw. gedacht.
Bitte helft mir! :(
Trust me I'm a BMW Service Mechanik
Hallo Michalika,
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Gruß
schwieriger fall! frage wo du den wagen in die werkstatt gebracht hast, wurde doch mit sicherheit ein werkstattauftrag erstellt oder? ohne diesen auftrag der durch den kunden unterzeichnet wird, darf das frzg. nicht angerührt werden. wenn dieser existiert darf dir der händler die herausgabe verweigern wenn die rechnung durch dich noch nicht beglichen wurde. das ist fakt. und das recht hat er. ich würde einen anwalt konsultieren, ihm die sachlage schildern und dann abwarten was er sagt.
Widersprich nie einer Frau. Warte einfach bis Sie sich selbst widerspricht.
yusuf
09.06.2011 | 01:45:34
Sorry, aber muss sein.
S.S.
du hättest schon da was machen sollen wo es raus kamm mit dem AT. Motor.
für 1300,- Euro verkauft?
wenn der Wagen so wenig Km. hatte wäre auch ratsam gewesen eventuel einen gebrauchten Motor zufinden.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
ist schwer einzuschätzen. denn deie werkstatt hat ja rbeiten daran verrichtet die natürlich auch gekostet haben. ob es jetzt seriös war das die ganze zeit nicht anzusprechen und erst kurz vor abholung so ein tertz zu machen ist ne andere sache. aber wie schon vir mir gesagt wurde, besser anwalt nehmen der sich dasmit auskennt.
aber an deiner stelle hätte ich auch den wagen wieder abgegeben wo ich gehört hättte dass ein AT motor reingekommen ist. denn wenn das verschwiegen wurde wäre der kaufvertrag nichtig gewesen.
da hast du leider falsch reagiert.
es kann sein, dass sie warten wollten was du nun entscheidest. wieviel zeit war zwischen bekanntgeben des verkaufs und d er abholung?
son einen kunden hatten wir auf arbeit auch mal. lies alles machen um dann zu verkaufen. wir haben dasfahrzeug auch eibehalten bis das geld da war, da mann ja von weiterer arbeit dran ausgeht
Untersteuern ist, wenn du den Baum siehst! Übersteuern ist, wenn du ihn hörst!
(Walter Röhrl)
mb100
09.06.2011 | 07:37:44
Net einfacher Fall.
1. Ja, es sind Arbeiten an dem Fahrzeug getätigt worden, und dass der Freundliche dafür Geld will, is klar.
2. Du bist der, der die Arbeiten am Fahrzeug in Auftrag gegeben hast, bist somit Vertragspartner - und folglich auch Anspruchsgegner.
3. Der § 647 BGB regelt das Unternehmerpfandrecht. Platt gesagt: beim Werkvertrag darf derjenige, der die Arbeiten verrichtet, das Werkstück (in dem Fall Dein Auto) so lange zurückhalten, bis er Geld sieht.
4. Was Du mit dem Händler, der Dein Fahrzeug gekauft hat, gemacht hast, ist eigentlich vollkommen egal. Die Vertragsbeziehung geht die Werkstatt eigentlich nix an.
Man könnte versuchen, diesen Werkvertrag als "Schaden aus dem Kaufvertrag" zu sehen und den Betrag als nen Schadenersatz geltend zu machen. Is aber äußerst haarig; will sagen: obs funktioniert, steht in den Sternen. Vor allem weil da auch wirklich geguckt werden müsste, ob der Anspruch net auch verjährt ist. Da bin ich mir grad auch uneinig, ob die Verjährung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs an die Gewährleistung (die ja sicher auch auf ein Jahr verkürzt wurde) anknüpft (m.E. ja).
Möglicherweise käme man mit ner Täuschungsanfechtung weiter. Problem halt: Du hast den Wagen verkauft. Das war m.E. etwas voreilig. Der is ja nun jetzt weg. Und kann wohl auch nicht mehr nachbegutachtet werden, weil er entweder als Schlachtfahrzeug dient oder ins Ausland wandert.
Da müsste man wirklich mal den ganzen Sachverhalt genau prüfen, wie es denn is und ob sich vielleicht wirklich Ansprüche ergeben könnten. Allerdings kann und darf dies im Rahmen des Forums nur sehr schwer gemacht werden. Is halt grad auch die Frage "wo hört das allgemeine Diskutieren über ein rechtliches Problem auf" und "wo fängt die Rechtsberatung an."
Was Du machen kannst - vor allem, wenn Du ne Verkehrsrechtsschutz hast: Du kannst mal zu nem Anwalt gehen, die Sache ordentlich durch prüfen lassen, ob der ne Möglichkeit sieht, da was geltend zu machen.
Bearbeitet von: mb100 am 09.06.2011 um 10:02:50
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"