Gewindefahrwerk (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
TiYo
06.06.2011 | 14:05:47
Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 06.06.2011 um 17:50:52 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.
Hallo Leute,
kurz ne frage.
Habe einen e46 316i mit 19 zöllern (vorne 8Jx19 225/35/19 + 10 mm distanz und hinten 9,5Jx19 mit 255/30/19) Für die Felgen habe ich keine Papiere aber sind schon im Schein eingetragen.
Jetzt mein kleines Problem. Da mein Auto vorne jetzt übertrieben hoch aussieht, habe ich mir überlegt ein Gewindefahrwerk von H&R oder von Bilstein rein zu machen, da dies die einzigen sind, bei denen die Höhe auf der HA wie beim Sportfahrwerk von BMW bleibt.
Habe mir mal das Gutachten von H&R mal angeschaut und stellte fest, dass da steht, dass ich es nur bis 18 zoll verwnden darf.
Meine Frage, krieg ich des eingetragen mit meinen 19ern und wenn ja, hat jemand erfahrung mit einem der beiden Fahrwerken?
Gruß Toli
Bearbeitet von: LatteBMW am 06.06.2011 um 17:50:52
Hallo TiYo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewindefahrwerk"!
Gruß
Tipp:
Öhm heutzutage kriegt man doch fast alles eingetragen..
und wenn du schon deine 19er ohne Papiere eingetragen bekommen hast,
wird es wohl kein Problem sein oder ?
Ahja mit H&R - Bilstein konnte ich bis jetzt keine Erfahrung machen weil ich bis jetzt
nur KW's hatte. Sry
Gruß Turii
Bei den Hersteller nachfragen ob es einen Nachtrag zu den Gutachten gibt,in denen 19" aufgeführt sind.
Wobei es eigentlich egal ist,da es eh eine Einzelabnahme wird.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
ich würde zuerst beim Prüfer meines Vertrauens fragen, ob er die 21er Abnahme mit dem 18Zoll-Gutachten macht. Ansonsten wird es ne neue 21er Kombinationseintragung, da brauchst Du das Gutachten für die Felgen
TiYo
07.06.2011 | 10:29:55
danke für eure antworten.
Mal ne andere Frage. Ich hab noch meine Original 17 zöller. Dürfte ich wenn ich mit diesen beim tüv vorfahre später meine 19er verwenden?
legal ist diese Eintragung nicht
es ist immer eine Kombinationsabnahme...heisst dann sinngemäß A.-Felge-9xxx 19 au 2.... i.V.m. Fahrwerk xxxx....
gibt sicherlich einige, die zuerst das Fahrwerk und anschliessend später nochmal die Reifen eintragen lassen
TiYo
07.06.2011 | 18:53:36
Naja, hab mal meinen TüV man gefragt.
Der sagte, da ich für die Felgen keine Papiere habe ist egal, da diese schon eingetragen sind.
Wird halt ne Einzelabnahme wenn ich das H&R Fahrwerk hole, da im Gutachten nur bis 18 Zoll steht. Soll nur halt achten, dass es nicht schleift/streift und gut ist.
Mal schauen. Danke aber für eure Hilfe
Zitat:
Naja, hab mal meinen TüV man gefragt.
Der sagte, da ich für die Felgen keine Papiere habe ist egal, da diese schon eingetragen sind.
Wird halt ne Einzelabnahme wenn ich das H&R Fahrwerk hole, da im Gutachten nur bis 18 Zoll steht. Soll nur halt achten, dass es nicht schleift/streift und gut ist.
Mal schauen. Danke aber für eure Hilfe
(Zitat von: TiYo)
Hast Du ihn gefragt wie teuer die Einzelabnahme ist ?
Das würde mich mal interresieren .
MfG
ist abhängig vom Prüfungsaufwand...ich denke ca. 60 Euro
Zitat:
ist abhängig vom Prüfungsaufwand...ich denke ca. 60 Euro
(Zitat von: E36-Freak)
Ne Einzelabnahme soll nur 60 Euro kosten ?
MfG
War auch mein Gedanke, das eine Einzelabnahme sauteuer ist...
hab für meine 21er Abnahme für Felgen/Reifenkombi, Fahrwerk und Spurplatten knapp über 100 Euro bezahlt
TiYo
16.06.2011 | 15:53:48
hii jungs, für die abnahme der felden hatte ich damals knapp über 60€ gezahl + des was er extra wollte, weil ich keine papiere hatte. normal ist aber so um die 60 - 70 €