Zitat:
Und wenn du Ausziehst brauchst du heutzutage die Wohnung nicht mehr renovieren wie früher , natürlich muß man für gravierende Schäden aufkommen , aber was du da hast, ist ja garnichst.(Zitat von: z4 Racer)
Zitat:Zitat:
Und wenn du Ausziehst brauchst du heutzutage die Wohnung nicht mehr renovieren wie früher , natürlich muß man für gravierende Schäden aufkommen , aber was du da hast, ist ja garnichst.(Zitat von: z4 Racer)
Miiiiiiieeeeeep. Falsch.
Das was du schreibst, ist absolut unzutreffend und kann im Zweifel für den Mieter mal eben Kosten im vierstelligen Bereich nach sich ziehen. Von daher wäre ich mit solchen pauschalen Aussagen eher vorsichtig. Weißt du wieviele verschiedene Klauseln es zu Schönheitsreparaturen gibt? Nein? Ich auch nicht. Ich kann dir aber sagen, dass ein einziges Wort darüber entscheiden kann, ob ein Mieter den Pinsel schwingen muss oder nicht. Und es gibt sehr wohl diverse Ouotenregelungen, Abgeltungsklauseln oder Fristenpläne die einer rechtlichen Prüfung standhalten und den Mieter verpflichten, die Wohnung renoviert zu übergeben (oder eben die anteiligen Kosten zu tragen).
Ich könnte dir jetzt unzählige BGH-Urteile zitieren und die entsprechenden Klauseln dazu, die vom BGH zu prüfen waren. Das würde aber den Rahmen sprengen.
Und zum eigentlichen Thema:
Machs wie Latte schon geschrieben hat und gut is.
Bearbeitet von: Papa76 am 27.05.2011 um 20:45:00(Zitat von: Papa76)
Zitat:Zitat:Zitat:
Und wenn du Ausziehst brauchst du heutzutage die Wohnung nicht mehr renovieren wie früher , natürlich muß man für gravierende Schäden aufkommen , aber was du da hast, ist ja garnichst.(Zitat von: z4 Racer)
Miiiiiiieeeeeep. Falsch.
Das was du schreibst, ist absolut unzutreffend und kann im Zweifel für den Mieter mal eben Kosten im vierstelligen Bereich nach sich ziehen. Von daher wäre ich mit solchen pauschalen Aussagen eher vorsichtig. Weißt du wieviele verschiedene Klauseln es zu Schönheitsreparaturen gibt? Nein? Ich auch nicht. Ich kann dir aber sagen, dass ein einziges Wort darüber entscheiden kann, ob ein Mieter den Pinsel schwingen muss oder nicht. Und es gibt sehr wohl diverse Ouotenregelungen, Abgeltungsklauseln oder Fristenpläne die einer rechtlichen Prüfung standhalten und den Mieter verpflichten, die Wohnung renoviert zu übergeben (oder eben die anteiligen Kosten zu tragen).
Ich könnte dir jetzt unzählige BGH-Urteile zitieren und die entsprechenden Klauseln dazu, die vom BGH zu prüfen waren. Das würde aber den Rahmen sprengen.
Und zum eigentlichen Thema:
Machs wie Latte schon geschrieben hat und gut is.
Bearbeitet von: Papa76 am 27.05.2011 um 20:45:00(Zitat von: Papa76)
Ich glaube du bist ein Vermieter!
Meine Info ist:
Der BGH hat am 12. September 2007 entschieden, dass eine isolierte, formularmäßige Endrenovierungsklausel in Wohnraummietverträgen auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unwirksam sei. Sie benachteilige den Mieter unangemessen, da sie den Mieter verpflichte, die Wohnung unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben
Jeep(Zitat von: z4 Racer)
Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:
Und wenn du Ausziehst brauchst du heutzutage die Wohnung nicht mehr renovieren wie früher , natürlich muß man für gravierende Schäden aufkommen , aber was du da hast, ist ja garnichst.(Zitat von: z4 Racer)
Miiiiiiieeeeeep. Falsch.
Das was du schreibst, ist absolut unzutreffend und kann im Zweifel für den Mieter mal eben Kosten im vierstelligen Bereich nach sich ziehen. Von daher wäre ich mit solchen pauschalen Aussagen eher vorsichtig. Weißt du wieviele verschiedene Klauseln es zu Schönheitsreparaturen gibt? Nein? Ich auch nicht. Ich kann dir aber sagen, dass ein einziges Wort darüber entscheiden kann, ob ein Mieter den Pinsel schwingen muss oder nicht. Und es gibt sehr wohl diverse Ouotenregelungen, Abgeltungsklauseln oder Fristenpläne die einer rechtlichen Prüfung standhalten und den Mieter verpflichten, die Wohnung renoviert zu übergeben (oder eben die anteiligen Kosten zu tragen).
Ich könnte dir jetzt unzählige BGH-Urteile zitieren und die entsprechenden Klauseln dazu, die vom BGH zu prüfen waren. Das würde aber den Rahmen sprengen.
Und zum eigentlichen Thema:
Machs wie Latte schon geschrieben hat und gut is.
Bearbeitet von: Papa76 am 27.05.2011 um 20:45:00(Zitat von: Papa76)
Ich glaube du bist ein Vermieter!
Meine Info ist:
Der BGH hat am 12. September 2007 entschieden, dass eine isolierte, formularmäßige Endrenovierungsklausel in Wohnraummietverträgen auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unwirksam sei. Sie benachteilige den Mieter unangemessen, da sie den Mieter verpflichte, die Wohnung unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben
Jeep(Zitat von: z4 Racer)
@z4 Racer: Also ich bin Mieter und bei mir steht auch die Klausel mit den Schönheitsfehlern wie oben beschrieben drinnen. Muss das nach deiner Meinung nach nicht gemacht werden? Bist du selbst Vermieter/Mieter oder woher weißt du das?
Würd mich echt interessieren hab zwar nicht unbedingt vor dass ich in der Nächsten Zeit ausziehen werde, aber wenns mal soweit ist, ist es nicht schlecht bescheid zu wissen, weil man ja die normalen abnutzungerscheinungen nicht vermeiden kann (Teppich, etc.)
Mfg. Chris(Zitat von: E36Chris)
Zitat:
Ich glaube du bist ein Vermieter!
Meine Info ist:
Der BGH hat am 12. September 2007 entschieden, dass eine isolierte, formularmäßige Endrenovierungsklausel in Wohnraummietverträgen auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unwirksam sei. Sie benachteilige den Mieter unangemessen, da sie den Mieter verpflichte, die Wohnung unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben
Jeep(Zitat von: z4 Racer)
Zitat:
Ich glaube du bist ein Vermieter!(Zitat von: z4 Racer)