Zitat:
Genau - immer für ein Jahr ab Datum der Zulassung.
Ausnahmen gibt's nur bei Fahrzeugen, die aus steuerbefreiten Zeiträumen kommen, die bis Jahresende liefen ... so z.B. mein Z4, der im Jahr 2004 zugelassen wurde und sich noch im Erstbesitz befindet: Steuer von Januar bis Dezember trotz EZ im Mai.
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
haha, hört sich aber eher wie ne werbeannonce an als ne antwort
:-)
Spass
edit: 540 6 Gang V8 4,4liter Hubraum muss wahrscheinlich auch steuern zahlen? ist auch net schlecht. lol
Bearbeitet von: kaminski am 05.05.2011 um 13:11:14