Zitat:
Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig
(Zitat von: fibie39)
Danke. Das macht dann meine obige Überlegung überflüssig. War vorhin zu
faul beschäftigt, in nem Urteil nach der richtigen Stelle zu suchen.
Zitat:
(in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM)
(Zitat von: fibie39)
:-)
Die Grenzen sind natürlich auch ein Stück weit variabel. Will sagen: sie verschiebt sich auch hin und wieder mal. Die aktuelleren Entscheidungen, die ich kenn, liegen so bei zwischen 750 und 1000 Euro. Und da sind wir im vorliegenden Fall ja drüber.