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Jungs es hat keinen Sinn etwas zu diesem Thema zu schreiben... Anscheinend waren manche beim Eier suchen über die Ostertage ein wenig überfordert... Man sollte schon lesen, was ich geschrieben habe und dieses entsprach der Richtigkeit... und nein, wir unterhalten uns nicht(mit meinen Kollegen) über Autos... es gibt andere Themen...Die Jungs beim Mekkes machen das vielleicht... dafür nutze ich auch hier das Forum, wo mir schon bei anderen Sachen sehr gut geholfen wurde.... Also bidde closen. Für alle die Kurz und knapp darauf geantwortet haben, was nun ansteht, sag ich danke. Für die Schadensfreude Typen wünsche ich noch frohes Eier suchen und für die, die alles richtig gemacht haben wünsche ich dieses auch weiterhin...(Zitat von: Marcello25)
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... da gibt man sich die Mühe und schreibt was dazu und wird von hinten dumm angemacht
find ich nicht ganz i. O. aber naja jeder wie er meint(Zitat von: E36Chris)
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Ich finde sehr merkwürdig, dass der Wagen bei der erneuten Vorführung
die HU bestanden hat, OHNE das das Xenon eingetragen wurde.
Ich kenne das zumindest von meinem Auto so, dass der Wagen definitiv keine
TÜV-Plakette bekommt wenn Teile montiert sind, welche nicht eingetragen sind
auch wenn der Einbau soweit korrekt ist. Das wird halt alles in einem Rutsch gemacht.(Zitat von: Nicore)
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Klar bekommt er keinen Tüv wenn er Xenon ohne Waschanlage hat. Rüstet er diese nach bekommt er zwar Tüv, aber deshalb ist es nicht eingetragen und somit erloschene Betriebserlaubnis.
Sollte 3 punkte nach sich ziehen, in der Probezeit dazu n Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.(Zitat von: Memph1s)
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Jetzt bin ich mal gespannt, wann und ob eine Behörde ähnlich dem KBA aus Tschechien ihm irgendwelche Unterlagen schickt... Dann noch übersetzen.... Ich lach mich weg, vereintes Europa und keine Datenbank für alle Genehmigungen in der Landessprache übersetzt zum Abruf. Den Rest kann jeder sich selber denken....(Zitat von: Der_Gute)
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Mein Bruder hat seine Scheinwerfer zurückgerüstet. Ist zu einem TÜV Prüfer gefahren ( dieses mal war ein anderer Prüfer zum ersten mal in der freien Werkstatt, der andere war krank) und sagte, dass wenn man Bruder ein Bescheid von der Polizei bekommt, dass er passendes Schreiben aufstellen wird. Er war auch verärgert. Naja er hat sich jetzt eine Bescheinigung über dass zurückrüsten austellen lassen und legt diese im Anhang mit den TÜV berichten dabei.
Ich denke, dass wird über den Rechtsschutz ausgetragen werden. Mal sehen was kommt.(Zitat von: Marcello25)
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Also entweder bin ich jetzt überfordert oder hier wird einiges durcheinandergeworfen.
So wie ich es vertsanden habe ist Bruders Auto bei der ersten TÜV Vorführung nicht durchgekommen da die Scheinwerferwaschanlage fehlte. Dies wird ja wohl so auch als Mangel auf dem ersten Prüfprotokoll stehen. Dann hat er die nachgerüstet, ist wieder zum TÜV und hat ohne Mängel die Plakette bekommen.
Und danach ist er in eine Polizeikontrolle geraten und hat die Anzeige kassiert.
Wie kommen so Viele hier darauf das er etwas falsch gemacht haben könnte?
Und zu den Abnahmen hier also nach 19 mit entsprechendem Teilegutachten oder 21 als Komplettabnahme muss man doch erstmal wissen, was Bruderherz für einen Wagen fährt. Gibts das Modell nämlich werksseitig bereits auch mit Xenon so hat der Hersteller eine Freigabe dafür. bauste nun also die Dinger nachträglich ein (also professionelle Originalteile egal ob neu oder gebraucht) dann brauchste überhaupt keine Eintragung.
Hier stellt sich jetzt lediglich die Frage ob billige Fernostbrenner verbaut sind, die generell nicht zugelassen sind oder evtl. sogar die originalen Scheinwerfer auf Xenon umgerüstet sind. das ist beides mal nicht in der StvZO vorgesehen.
Marcello25, gib doch mal bitte an was genau da los ist. Sind da originale Xenonscheinwerfer verbaut, die auch werksseitig so hätten bestellt werden können oder nicht?
Und nochmals, die Polizei hat bestimmt nicht das letzte Wort. Die schicken die Anzeige zur Bußgeldstelle und da wird die bearbeitet. Mit dem Sachbearbeiter- / Sachbearbeiterin mal reden und diesen speziellen Fall besprechen.
Die oder der entscheiden nämlich dann ob der Bußgeldbescheid rausgeht oder nicht. Und die machen das bestimmt nicht, wenn sie aufgrund der Sachlage nicht sicher sind ein Verfahren vor Gericht auch zu ihren Gunsten entschieden zu bekommen.
Wenn das alles hier so stimmt, dann sticht der Sachverständige die Rennleitung aus.
Und ich hoffe die holen noch ganz viele von diesen Fruckellampen aus dem Verkehr.
Aber hier scheints in Ordnung zu sein.(Zitat von: goer1848)
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mal so am rande bei meine e38 gab es auch keine swra trotzdem war das xenom original
habe mir eine ausstattungs liste besorgt
Er hat zwar eine alwr aber kein swra
Also von daher verstehe ich dieses ganze gelaber immer nicht was die mit der reinigungs anlage wollen
LG :)(Zitat von: Colstar)