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Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen
(Zitat von: angry81)
Da er sowohl den TÜV-Bericht mit dem Mangel (SWRA) hat und auch den neuen Bericht (ohne Mängel), der bei der Nachuntersuchung entstanden ist, sollte da doch eigentlich nicht schwer schlusszufolgern sein, dass er den Mangel behoben hat und deswegen seine Plakette erhielt?!
Das ist doch alles wieder Auslegungssache, muss man halt nachvollziehbar verkaufen die ganze Geschichte.
(Zitat von: aNka)
man sollte da jede möglichkeit durchdenken,
er konnte den mangel auch behoben haben, indem er xenon ausbaut und damit keine SWRA mehr benötigt.
dann würde er auch eine plakete bekommen.
man kann es natürlich drauf anlegen und abwarten wie der richter die sache sieht