hallo,hab mal ne rechtliche frage zu einer eintragung/tüv.angenommen ich baue am wochenende ein anderes fahrwerk ein und habe einen tüv-termin zum eintragen,der aber erst am donnerstag ist.darf ich dann bis zum termin damit rumfahren?? mfg
Ja, darfst du. Solltest du aber in eine Kontrolle geraten, und das Fahrwerk wird beanstandet, mußt du den Nachweis bringen, dass du wirklich einen Termin hast. Sonst könnte ja jeder, der mit nichteingetragenen Teilen rumfährt, einfach behaupten, er hätte demnächst einen Termin.
ist ein schwieriges Thema...einige Prüfstellen wie z.B.die GTÜ vergeben hier überhaupt keine Termine mehr. Rein rechtlich fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Bei einem Unfall pp. ist die "zwischenzeitliche" Fahrt nicht abgedeckt...also ist rein rechtlich die Fahrt damit dann auch nicht zulässig
@E36-Freak. Im Grunde hast du ja Recht. Ich hatte (nur als Beispiel) meine 19" M3 Felgen angebaut und bin damit zum TÜV. Der Prüfer, äusserst freundlich, erklärte mir, dass im Augenblick zuviel zu tun ist und fragte, ob ich am Wochenende wiederkommen wollte. Auf meine Gegenfrage, was passiert, wenn ich mit nicht eingetragenen Teilen angehalten werde, kam sofort die Antwort :KEIN PROBLEM !!! dann sollen die Herren (in Grün oder Blau) hier anrufen. Deshalb auch meine Aussage, dass es, wenn man einen Termin hat, erlaubt ist.