Angenommen ich hab eine TK (SB150€) und habe einen Steinschlag in der Windschutzscheibe und lasse einen Kostenvoranschlag über die Reparatur machen. Muss ich die Windschutzscheibe in der Werkstatt richten / erneuern lassen? Oder kann ich mir das Geld von der Versicherung ausbezahlen lassen (wahrscheinlich dann abzüglich MwSt. und Selbstbeteiligung) und den Schaden evtl. selbst beheben. Liege ich da richtig oder wie würde es sich verhalten bei so einem Fall
ruf deinen vertreter an und frag ihn am besten weil hier bestimmt keiner GENAU bescheid sagen kann bzw versicherungen ja auch untersch. leistungen geben.
grüße
Pilot: »Tower, da brennt ein Runway-light.« Lotse: »Ich hoffe, da brennen mehrere.« Pilot: »Sorry, ich meine, es qualmt.«
Hinweis:
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Das Thema ist immer noch aktuell: Du kannst eigentlich nach Kostenvoranschlag abrechenen. Die MwSt wird nicht erstattet und die individuell vereinbarte SB wird abgezogen.