Zitat:
wenn du beim Händler gekauft hast wird in seinen Geschäftsbedingungen (die du ja mit der Kaufvertragsunterzeichnung akzeptiert hast) stehen, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers liegt.(Zitat von: Papa76)
Das darf meines Wissens aber nur angewandt werden, wenn der Geschäftapartner auch Vollkaufmann ist. Also, bei Privatkauf ist diese Klausel unzulässig.
Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)