Wirt. Totalschaden, was nun? (Geplaudere Forum)
Hallo Leutz,
habe eine Frage an euch:
Fahre einen alten Golf 2,
hatte einen Unfall, eine Dame ist mir von hinten reingefahren.
Sachschaden 3600Euro (Reparaturkosten lt. Sachverständigen),
derzeitiger Wert des Fahrzeuges: 1800Eur.
Der Sachv. meinte: wirtschaftlicher Totalschaden.
Habe keine Angaben von der Frau genommen, nur bei Protokoll
hat sie ihre Schuld zugegeben.
Was meint Ihr, sollte ich als nächstes machen?
Geld kassieren und Fahrzeug so wie er ist verkaufen,
oder Geld nehmen und in die Reparatur stecken?
Würde mich auf eure Hilfe freuen.
Danke
Hallo cologne4ever,
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Gruß
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pat10
04.03.2011 | 20:03:15
nich dein ernst oder? nimm die kohle un wech mit der karre!
Das Problem ist, ich weiß nicht was ich machen soll.
Fahre schon seit Jahren ohne einen Unfall etc.,
und deswegen... wie soll ich vorgehen?
Der gegnerischen Versicherung die Rechnung zuschicken
und direkt Geld bekommen, oder wie geht das genau ab?
Wenn du nicht schuld bist kannst es den anwalt machen lassen.... auch wegen nutzungsausfall etc.
cxm
05.03.2011 | 09:58:53
Hi,
zu VW fahren und die Karre mit origanlen Neuteilen aufbauen is nich - deswegen wirt. Totalschaden.
Bezahlt die generische Versicherung auch nicht.
Wir reden hier von einem 20-25 Jahre alten Auto - da sollte man keine Neuteile mehr reinstecken (Kleinteile mal ausgenommen).
Die Frage ist, ob der Schaden mit Gebrauchtteilen, Eigenarbeit und einer günstigen Werkstatt sachwertgerecht zhalbwegs zu richten ist.
Wenn ja, sollte das nicht mehr als 500€ kosten.
Wenn nicht - Restwert kassieren und weg mit der Karre.
Mit verbeultem Heck weiter fahren wäre auch 'ne Option.
Lampen und Heckklappe sollten halt funktionieren...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Grundsätzlich gilt, der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, da die Versicherung das Auto ja nicht ankauft. 1800 - restwert was bei deinen unterlagen dabei ist...
Die Versicherung hat die Möglichkeit das Auto in einer renomierten Autobörse einzustellen und anzubieten. Das fällt unter das Schadensminderungsgesetz oder wie das heisst.
Bietet ein Händler einen höheren Preis als den Restwert, wird dieses Angebot, welches verbindlich ist, anstelle des Restwerten vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Der Geschädigte kann das beschädigte Fahrzeug auch an den Händler verkaufen und so zusammen mit dem Betrag der Versicherung zusammen den kompletten Restwert bekommen.
Daran kann auch ein RA nichts ändern.
Diese Prozedur der Versicherung kommt aber nur bei Total Schäden zum tragen.
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Jokin
05.03.2011 | 11:05:08
Um zu entscheiden, was Du als nächstes tun "sollst" müssen wir doch erstmal wissen was Dein Ziel ist.
Willst Du das Auto reparieren? Lässt es sich mit Gebrauchtteilen für 1.800 Euro reparieren?
=> dann ab zu einer Werkstatt, Auftrag schreiben lassen und ihr die Angaben zum Fall nennen (Schadensnummer + Versicherung). Die regeln das für Dich.
Willst Du das Auto loswerden?
=> dann schreibe an die Versicherung, dass Du den Wiederbeschaffungswert erhalten möchtest um Dir bald ein vergleichbares Auto "wiederzubeschaffen".
Willst Du das maximal beste finanzielle Ergebnis für Dich erreichen?
=> les Dich im Internet schlau oder wende Dich direkt an einen Anwalt. Offene Fragen in Threads zu stellen und darauf hoffen, dass der "goldene Weg" auf dem Silbertablett gereicht wird, halte ich für wenig klug, da Du Dich für das beste Ergebnis schon in die rechtliche Grauzone begeben musst.
Das Prinzip ist aber einfach: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird man Dir den Wiederbeschaffungswert erstatten, wenn der Schaden diesen deutlich übersteigt - nun liegt es doch auf der Hand, dass ein hoher Wiederbeschaffungswert auch eine hohe Auszahlung bedingt und ein niedriger Wiederbeschaffungswert eine niedrige Auszahlung.
Gruß, Frank