Zitat:
Bin jetzt ehrlich aber zu deiner Frage am Anfang:
Also eine Strafe kannst du deswegen nicht einkassieren, da die keine Beweise habe.
Was sie tun können, dich anhalten und dich verwarnen *grussel grussel*
Wurde schon deswegen angehalten...2x um genau zu sein....Werden dich dann evtl. auf Drogeneinfluss prüfen um irgendwas machen zu können, um irgendwie ein Schreck zu machen.(Zitat von: BEEMWE318)
Zitat:
wenn man vor einem Blitzer vom bremst geht und direkt dahinter wieder gas gibt und die Polizei sieht das, dann bekommst noch mehr Strafe, weil dann ist es mit Vorsatz.
(Zitat von: Neob18)[/right]
Zitat:Zitat:
Jetzt mal ganz Nebenbei.
Es gibt keine Allgemeine Verkehrskontrolle.(Zitat von: -mRl-)
doch gibts, sind alle Verkehrskontrollen ohne Anlass. Darf die Polizei zu jeder Zeit und an jedem Ort im öffentlichen Verkehrsraum
Edit: Quelle §36 (5) StVO
Bearbeitet von: E36-Freak am 03.02.2011 um 07:58:16(Zitat von: E36-Freak)
Zitat:
ja mag ja auch alles sein...
nur fakt ist das die polizisten keine genaue messung machen können wenn sie nur im normalen streifenwagen neben hinter oder vor uns fahren und somit es wenn es überhaupt zu verhandlung kommt es keiner nachweisen kann wie schnell man war...
vor gericht zählt nur eine genaue messung bzw. ein messergebnis...
( sieht man auch bei alk. test. pusten zählt nicht vor gericht sondern nur die blut abnahme)(Zitat von: CoMpAcT_3xx)
Zitat:
liegt bestimmt auch am Richter, ob ihm die Aussagen von den Polizisten genügt oder nicht.
Dazu kommen bestimmt auch noch der Faktor, wie lange die Polizei hinter einen gefahren ist und so das Tempo ablesen konnte (also vom eigenen Tacho).(Zitat von: Neob18)
Zitat:
wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.
Zitat:Zitat:
wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.
Wenn man aber einen guten Anwalt X hat der dem Richter zeigt das die B.llen wie deinem fall nur mist reden,
wäre es nicht sinnlos...
bevor ich mir was von den Grünen anhängen lasse was ich nicht getan hab würde ich alle wege vorher gehen...
gut wenn man ne rechtsschutz-verkehrsrecht hat;)
und ne normale Verhandlung ohne großes tara liegt im schnitt zwischen 350-500 euro... im fall einer verurteilung plus strafe die einem vorgeworfen wird...
naja dann muss die sommerreifen halt nich nur einen sommer halten sondern 2;)
aber der versuch ist es immer wert...
mfg Tim(Zitat von: CoMpAcT_3xx)