StVO §17 3: "Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt" (gilt soviel ich weiss auch für die vorderen Nebelleuchten und kosten 30 Euro wenn man erwischt wird)
Zu Tagfahrleuchten konnte ich (neben viele unwichtigen Infos) folgendes finden: Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn (gilt übrigens auch für Nebelscheinwerfer ... na alle mal nachmessen, wenns schon mit den 50cm bei den normalen SWs problematisch war, die Neblis liegen sicher tiefer)
Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten,20° nach innen und außen (Neblis: 5° nach oben und nach unten 45° nach außen und 10° nach innen)
Mit dem normalen M-Fahrwerk sind meine Neblis etwa 26,5cm über der Fahrbahn. Wenn ich nun die Neblis gegen Tagfahrscheinwerfer austausche (damit der Winkel stimmt) könnte ich diese mit dem Standlich zusammenschalten und rechtlich mit Nebelscheinwerfern (was ja dann meine TagfahrSW sind) und Standlicht fahren (was mir von der Optik sehr gefallen würde). Hat da schon jemand Erfahrung mit Tagfahleuchten gemacht ? Oder kennt jemand nen § der dies doch verbietet ?
Also, zumindest sind tagfahrleuchten nicht verboten im gegenteil das wird von den tüvis gern gesehen da sie zum schutz beitragen, bessergesehen werden und so. ob du die zusammen mit den standlichtern betreiben darfst das weiss ich net. Geh doch einfach mal zum tüv und frag mal nach.
Ja werde ich machen. Hatte nur gedacht, vielleicht hat schon jemand Infos, dann hätte ich mir den Weg gespart :) Naja muss eh nochmal hin, sobald ich den Lenkeinschlagbegrenzer drin habe.
Wo hast Du das gefunden, dass die Tagfahrleuchte erlöschen MUSS, wenn man Abblendlicht einschaltet ?
Das die Schlussleuchten nicht eingeschaltet werden liegt daran, dass man mit Licht etwa 0,2l mehr verbrauch und die Lampen ja nur eine gewisse Betriebsdauer haben (also rein ökonomisch).
Morgen bin ich eh beim TÜV, vielleicht kann der mir ja weiterhelfen (obwohl ich befürchte, dass da jeder noch was anderes sagt ...)
Das die Schlussleuchten nicht eingeschaltet werden liegt daran, dass man mit Licht etwa 0,2l mehr verbrauch und die Lampen ja nur eine gewisse Betriebsdauer haben (also rein ökonomisch).
(Zitat von: CostaR)
das liegt daran das die tagfahrleuchten seperat geschaltet sind. also nicht mitm normalen licht. also zusatzschalter. bzw. die gehen immer an wenn man den motor startet.
gibt's eigentlich beim E46 die Tagfahrleuchten so zum nachrüsten, dass die fast aussehen wie original? Hab nämlich letztens einen gesehn, die sahen aus wie die Neblis zum nachrüsten (die Flachen) und waren direkt innen neben den Neblies verbaut. Und allein die Leuchteten (bei Tag)...?
Tagfahrleuchten müssen beim einschalten des Ablendlichtes ausgehen. Erlaubt sind max. 6 Scheinwerfer vorne(gleichzeitig leuchten). Mit Tagfahr... wären es ja dann 8.
Wenn Standlicht als Scheinwerer zählt ... Dann darf ich mit SLR aber auch keine US-Blinker haben ?
Mein TÜV-Typ hat gemeint, wenn das mit der Höhe klappt wäre es ok. Ich bin jetzt nur noch auf der Suche nach Tagfahrlicht für den E36
Man könnte natürlich auch 1 Paar SLR ausschalten wenn man Abblendlicht anmacht (die SLR vom Abblendlicht sieht man dann ja eh kaum). Aber am wichtigsten ist erstmal, dass ich mit Tagfahrlicht und SLR zusammen fahren darf :D
Hi, was du vor hast geht nicht. Die Tagesfahrtleuchten werden schon mit dem Standlicht ausgeschalten wenn du den Originalkabelsatz verwendest. Wenn du den nicht nimmst müsste die Betriebserlaubnis erlöschen. Das heist wenn dich die Bullen anhalten dann bekommst du ne Strafe für das Fahren mit Standlicht und dann noch Ärger weil die Betriebserlaubnis erlischt.
>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<