Zitat:
Etwas überspitzt und vielleicht nicht das gleiche, aber doch immerhin von Prinzip ähnlich:
Ich mähe auf der Autobahn einen Radfahrer um. Bin ich voll schuldfähig oder hat auch der Radfahrer eine (juristische) Schuld? Schließlich hat er auf der Autobahn nichts verloren.
(Zitat von: Ambrosius)
Meinst Du zivilrechtlich oder strafrechtlich? ;-)))
Zivilrechtlich: angenommen, Du hast Dich nicht nur an sämtliche Vorschriften gehalten, sondern auch die Richtgeschwindigkeit 130 km/h (sofern sie galt) eingehalten oder unterschritten, dann bist Du irgendwas zwischen ganz raus und mit 33 % dabei. Angenommen, Du bist bei Richt 130 mit ca. 260 über die Autobahn geschlichen, dann müsstest Du Dich sehr wahrscheinlich auf ne Teilschuld einstellen. Jedenfalls dann, wenn Du den Unfall hättest verhindern können oder die Folgen hättest abmildern können
Strafrechtlich sollte Dir, wenn Du Dich an alle Vorschriften gehalten hast, nix passieren. Auch dann net, wenn der Radfahrer die Angelegenheit nicht überlebt. Sehr wahrscheinlich auch dann nicht, wenn Du die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitest. Aber das könnte / dürfte strittig sein...