Wenn du willst das die Straftat verfolgt wird, musst du einen Strafantrag einleiten.
frist: 3 Monate
Verjährungsfrist: 5 Jahre (Der Strafantrag muss aber vorliegen!)
Alles nur unter der Voraussetzung das es sich um eine Körpverletzung handelt und nicht um eine
gefährliche Körperverletzung
edit//
Was heisst denn:
Zitat:
schlägerrei kieferbruch und platten im Kopf und so
(Zitat von: Phienix)
Bearbeitet von: -mRl- am 03.01.2011 um 17:29:57