Zitat:
hi,
also ausziehen darf sie laut "deutschen Recht" erst mit 25, außer sie hatte vor 1.2.2006 eine eigene wohnung, dies ist ja aber nicht der fall.
(Zitat von: Annilli)
Wo bitte steht denn das???
Mag sein, dass das Amt vor Vollendung des 25. Lebensjahres Wohngeld nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt. Nur dass man erst mit 25 ausziehen darf is Quatsch:
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern is mit Erreichen der Volljährigkeit Geschichte. § 1626 BGB, der die elterliche Sorge regelt, spricht ausdrücklich vom "minderjährigen Kind".
- Darüber hinaus heißt "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nicht, dass das Kind bei den Eltern wohnen muss, sondern, dass die Eltern bestimmen, wo das Kind wohnen "muss" => Beispiel: Eltern gestatten (o.ä.), dass das Kind im Internat wohnt.
- Außerdem ist man mit Erreichen der Volljährigkeit auch voll geschäftsfähig, darf also beispielsweise auch Mietverträge für Wohnungen oder auch Kaufverträge / Mietverträge / Werkverträge für Häuser usw. schließen. Wäre unsinnig und unlogisch, wenn man zwar beispielsweise nen Mietvertrag für eine Wohnung schließen dürfte, dann da aber nicht einziehen darf, weil man ja bis zum 25. Geburtstag daheim wohnen muss
- Nebenbei bemerkt darf man bereits mit 16 heiraten (sofern der Partner volljährig ist usw.). Auch da wärs dann unsinnig, wenn man erst mit 25 mit dem Ehepartner zusammenziehen darf.
- Abgesehen davon machen es zeitweise die persönlichen Umstände (Ausbildung / Studium an nem anderen Ort als dem Wohnort, bereits Nachwuchs, ...) erforderlich oder sinnvoll, dass man auszieht. Weder kann man von den Eltern verlangen, dass sie mit umziehen noch kann man von den Kindern verlangen, dass sie entweder pendeln oder bis zum 25. Geburtstag mit dem Studium warten. Noch dazu, weil der Gesetzgeber ja alles dran tut, um das Studium zu beschleunigen und es für Langzeit- und Bummelstudenten teuer macht.
Bearbeitet von: mb100 am 23.12.2010 um 18:26:59