Moin... Und zwar habe ich folgende Frage. Ich bin vor kurzen von Lübeck nach Bad Segeberg gezogen. Nun habe ich mir ein neues Auto gekauft und frage mich, ob ich die alten Kennzeichen(HL) beibehalten kann. Ich habe davon gehört das man innerhalb von Schleswig-Holstein seine Kennzeichen behalten kann. Doch es is ja nun so das ich ein neues Auto anmelde. Kann mir einer sagen ob ich dann die Kennzeichen mit Lübecker Kennzeichen trotzdem nehmen kann? Gruß
es ist in der tat so, dass du dein kennzeichen bei einem wohnort wechsel innerhalb von s-h behalten darfst. wie die rechtslage bei einer neuzulassung ist, weiß ich leider nicht. am einfachsten ist es, wenn du dich beim straßenverkehrsamt erkundigst.
Ich kenne nur das du das alte Kennzeichen nicht behalten kannst wenn du ein neues Auto geholt hast. Das alte Kennzeichen wird für ca. 6 Monate gesperrt so war es bei mir auf jeden Fall.
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind.
Naja das is ja so...ich habe 2 Kennzeichen von Lübeck von 2 Autos, weil ich genau das problem auch hatte das es gesperrt war. Deswegen könnte ich ja wieder auf das davor zurückgreifen. Nur da steht auch HL drauf und ich wohne nun in Bad Segeberg und würde gerne wissen ob ich das trotzdem nehmen kann? Spar ich mir die 30 € und habe noch HL(was ich besser als SE finde)