Prüforganisation belangen? (BMW-Talk Forum)
Da ich langsam nicht mehr weiter weiß mit meinem 323ti, starte ich hier mal ein Thema, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vor etwa 4 Monaten entschied ich mich, meinen Golf 3 GTI zu verkaufen und mir einen 323 Compact zu kaufen.
Ende September war es dann so weit, ich habe nach langer Suche ein schönes Exemplar in Kassel gefunden. Kilometerstand knapp 160000, Baujahr 1998, dritte Hand, die Besitzerin eine Frau Anfang 30.
Der Wagen stand gut da, relativ gepflegt, 2 Tage zuvor frischen Tüv bekommen,
mit leichten Mängeln;
Bremsscheiben hinten korrodiert, Getriebe leicht verölt, Differential verölt, Wischerblatt hinten verschlissen, Auspuffhalterung mitte fehlt.
Okay, Probefahrt gemacht, fuhr sich soweit gut, ausser dass beim abbremsen von höheren Geschwindigkeiten das Lenkrad vibrierte.
Ein Satz neue Bremsen vorne habe ich also direkt eingeplant.
Aufgrund des 2 Tage alten Tüv verzichtete ich auf einen Gebrauchtwagencheck beim Tüv.
Als ich dann drei Tage nach dem Kauf den Fehlerspeicher auslesen ließ, das erste böse Erwachen.
Der Airbagfehlerspeicher zeigte Einträge, obwohl die Airbagleuchte nicht brannte.
Also Tacho ausgebaut-->Airbaglampe abgeklebt.
Desweiteren kam bei einer genaueren Begutachtung heraus, dass die Traggelenke verschlissen sind, die hinteren Bremsleitungen vergammelt sind und die Hardyscheibe rissig.
Mit der Verkäuferin vereinbarte ich, ihr den Kostenvoranschlag für die Airbagreparatur zu schicken, das Einschreiben nahm sie jedoch nie an und telefonisch ist sie auch nicht mehr zu erreichen
.
Da ich Student bin, keine Rechtschutzversicherung habe und mir einen teuren Rechtstreit sparen wollte, habe ich mir überlegt die Mängel nach Priorität abzuarbeiten.
Also wollte ich gestern die Bremsen vorne und die Traggelenke wechseln lassen.
Als ich mein Auto abholen wollte die nächste schlechte Nachricht: Der Stabilisator vorne wird wohl nur noch von etwas Spachtelmasse gehalten und droht abzureißen.
Ich denke ich werde mich an die Prüforganisation wenden, welche dem Wagen trotz dieser erheblichen Mängel Tüv gegeben hat. Meint ihr das ist Sinnvoll?
Ich weiß langsam echt nicht mehr wie ich weiter vorgehen soll. Beim ADAC-Anwalt war ich schon, dieser war allerdings auch keine große Hilfe und meinte ich solle die Mängel lieber beheben als einen Rechtsstreit zu beginnen.
Hallo Jonas103,
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Gruß
Entschuldigung, aber meine ehrliche Meinung (wenn du sie auch nicht hören magst) hierzu:
Zitat:
Als ich dann drei Tage nach dem Kauf den Fehlerspeicher auslesen ließ, das erste böse Erwachen.
Macht eine technische Prüfstelle nicht.
Zitat:
Airbaglampe abgeklebt.
Das ist Betrug, damit kannst du Anzeige gegen die Verkäuferin erstatten.
Zitat:
Desweiteren kam bei einer genaueren Begutachtung heraus, dass die Traggelenke verschlissen sind, die hinteren Bremsleitungen vergammelt sind und die Hardyscheibe rissig.
Wenn das aus Sicht des Prüfers keine sicherheitsrelevanten Mängel sind ist auch hier nichts dagegen einzuwenden.
Zitat:
beim abbremsen von höheren Geschwindigkeiten das Lenkrad vibrierte.
Das könnte auch nach der HU passiert sein. Kannst du nicht nachweisen.
Zitat:
welche dem Wagen trotz dieser erheblichen Mängel Tüv gegeben hat.
Das entscheidet der Prüfer, in welchem Rahmen die Mängel liegen.
Aus Erfahrung kann ich diese mit gering ansehen.
Zitat:
Ich weiß langsam echt nicht mehr wie ich weiter vorgehen soll. Beim ADAC-Anwalt war ich schon, dieser war allerdings auch keine große Hilfe und meinte ich solle die Mängel lieber beheben als einen Rechtsstreit zu beginnen.
Ein weiser Ratschlag. Es ist nunmal ein Gebrauchtwagen, welcher 12 Jahre alt ist. Da sollten sowas eingeplant werden.
Einzig und allein gegen das Abkleben der Airbaglampe würde ich vorgehen, weil das kann es nicht sein!
Wobei man auch hier sagen muss, dass es von Vorteil wäre wenn nicht du sondern eine Werkstatt dieses Täuschungsmanäver entdeckt hat.
Grüße
Bearbeitet von: Heckpropeller am 11.12.2010 um 13:49:07
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Dass eine Prüforganisation keinen Fehlerspeicher ausliest ist auch mir bewusst, aber der Prüfer ist verpflichtet(!) das ABS sowie das Airbagsystem in die Prüfung mit ein zu beziehen, also die Airbag sowie die ABS Lampe zu überprüfen.
Diese müssen beim Start kurz aufleuchten und dann wieder aus gehen.
Da die Airbagleuchte bei meinem Wagen abgeklebt ist, leuchtet sie garnicht erst auf.
Als ich bei meinem Golf Tüv gemacht habe, wurde darauf auch penibel geachtet!
Kannst Du mir bitte erklären wie eine durchgerostete Bremsleitung nicht sicherheitsrelevant sein kann, völlig egal wie der Prüfer das sieht?
Des Weiteren bin ich mir darüber bewusst dass ich ein 12 Jahre altes Fahrzeug gekauft habe und dies kein Neuwagen ist, aber ich habe erwartet dass beim Tüv wenigstens Sicherheitsrelevante Mängel bemerkt werden.
Edit: Wegen der abgeklebten Airbaglampe werde ich die Verkäuferin kaum belangen können, das Fahrzeug ist aus 3. Hand, ich müsste ihr nachweisen können dass sie es wusste!
Bearbeitet von: Jonas103 am 11.12.2010 um 14:08:47
Zitat:
Edit: Wegen der abgeklebten Airbaglampe werde ich die Verkäuferin kaum belangen können, das Fahrzeug ist aus 3. Hand, ich müsste ihr nachweisen können dass sie es wusste!
Würde es trotzdem machen und auf Wandlung des KV bestehen.
Vielleicht klappts, vielleicht aber auch nicht.
Jedenfalls mehr Aussicht auf Erforlg als eine Prüfstelle zu "verklagen".
Zitat:
Kannst Du mir bitte erklären wie eine durchgerostete Bremsleitung nicht sicherheitsrelevant sein kann, völlig egal wie der Prüfer das sieht?
Das muss nicht ich, sondern der Prüfer.
Jedoch weiß ich, dass bei Gebrauchtwagen nochmal mindestens 500€ auf der Kante liegen sollten um solche Reparaturen vorzunehmen.
Zitat:
Dass eine Prüforganisation keinen Fehlerspeicher ausliest ist auch mir bewusst, aber der Prüfer ist verpflichtet(!) das ABS sowie das Airbagsystem in die Prüfung mit ein zu beziehen, also die Airbag sowie die ABS Lampe zu überprüfen.
Tja, nun haben Sie das gemacht und die Lampe ging unmittelbar oder innerhalb weniger Stunden nach der Durchsicht an.
Und nun? Wie willst denn das beweisen?
Im Gegenteil, ein Grund mehr die Dame anzuzeigen.
Weil die Lampe ja zur Untersuchung noch aktiv gewesen sein muss, der Prüfer hat den Wagen ja unter die Lupe genommen. Also sollte es doch die Dame gewesen sein.
Ich weiß nur ein, du hast so gut wie keine Chance gegen die Prüfstelle auch nur irgendetwas einzuklagen oder sonstiges. Schon gar nicht ohne Rechtsschutz. Es sei denn für solche Lapalien hast du nen 1000er übrig um dann am Ende einer langen Klagereise festzustellen, dass alles für die Katz war.
Zumal das bißchen Schnick Schnack mal abgesehen von der Airbagsache kaum mehr als 500€ kosten dürfte.
Wir reden natürlich nicht von einer Vertragswerkstatt.
PS:Glaube ich komme dir mit meiner Antwort immer noch nicht entgegen, aber ich denke du verträgst eine andere Meinung als du hören willst.
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Glaub mir, damit habe ich gerechnet und ich bin durchaus bereit diese Summe in mein Auto zu investieren.
Und dass innerhalb von 2 Tagen die Kabel vom Airbagschleifring gerissen sowie die Sitzbelegungsmatte vom Beifahrer Airbag kaputt gegangen sein soll, is ja wohl nicht ernst gemeint oder?
Dass ich von der Frau was bekomme halte ich für Unwahrscheinlich, es geht mir auch weniger darum etwas zu bekommen als viel mehr um die Tatsache dass das Fahrzeug mit diesen Mängeln eigentlich keinen Tüv hätte bekommen dürfen und ich ein Fahrzeug mit frischem Tüv und versteckten Mängeln gekauft habe die zwei Tage zuvor beim Tüv eigentlich hätten bemerkt werden müssen.
Abgesehn davon erwarte ich nicht hier das gesagt zu bekommen was ich hören will, deshalb habe ich ja das Thema geöffnet, um auch mal andere Meinungen zu hören;)
Gut dann meine Abschlußfage.
Denn es gibt keine Variante A, B, C oder D.
Wie möchtest du die Prüfstation ohne jegliche Voraussetzungen, außer einen nicht penibel durchgecheckten Wagen, belangen?
Irgendeine Vorstellung was du erreichen möchtest?
Du hast weder Rechtsschutz noch die vorausgesetzten finanziellen Mittel. Wie also sollte die Antwort, welche dich bestärken würde, lauten?
Zitat:
Und dass innerhalb von 2 Tagen die Kabel vom Airbagschleifring gerissen sowie die Sitzbelegungsmatte vom Beifahrer Airbag kaputt gegangen sein soll, is ja wohl nicht ernst gemeint oder?
Ich kann mir nichts aus den fingern saugen was nicht geschrieben stand. Das sollte in deinem Interesse sein alles Infos durchkommen zu lassen. Wäre es nur eins dieser beiden defekt würde meine Antwort lauten:
Sicher.
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Jokin
11.12.2010 | 14:56:27
Schon ein Cowboy im wilden Westen wusste: Einen toten Gaul reitet man nicht!
Auf geht's zur Polizei ... nimm den Kaufvertrag mit, da steht ja die Personalausweisnummer der Verkäuferin drauf und schon überlässt Du das der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Ob am Ende nun gegen den Tüv oder gegen die Verkäuferin ermittelt wird, kann Dir egal sein.
Weg mit der Möhre und Geld zurück.
Einschreiben und so kannste Dir schenken.
Wende Dich auch an den ADAC, selbst wenn Du nicht Mitglied sein solltest.
Gruß, Frank
Tipp:
@ Heckpropeller: Ich habe doch eben geschrieben, dass ich nicht mit bestärkenden Antworten rechne, eher mit Vorschlägen für eine Vorgehensweise.
Ich kann Deine Argumentation durchaus nachvollziehen, stimme aber nicht mit deiner Meinung überein das einfach auf sich beruhen zu lassen. Habe soeben ein Schreiben verfasst, in welchem ich die Prüforganisation um Stellungnahme bitte.
@Jokin: Meinst du es ist so einfach? Ermittelt die Polizei in solchen Fällen überhaupt? Dachte die einzige Möglichkeit wäre, zum Anwalt zu gehen...An den ADAC, bzw den ADAC Vertragsanwalt habe ich mich ja gewendet, nur konnte mir dieser leider nicht weiterhelfen.
JPH
11.12.2010 | 15:54:21
Also ich sehe die Sache relativ simpel
1. Airbag Lampe abkleben und das Auto verkaufen ist Betrug
2. Der TÜV liest zwar keinen Fehlerspeicher aus aber beim Start eines Autos leuchten ja alle Leuchten zu Kontrolle auch die Airbagleuchte, hätte denke ich mal dem Tüvler auffallen müssen.
3. Bremsleitungen die marode sind zählen zu gravierenden Mängeln bei denen kein TÜV gegeben werden darf da dieser dann eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt
Ich denke mal da die gute Dame darüber Bescheid wusste das die Airbaglampe abgeklebt ist, würde ich ja mal sagen das dies unter Betrug fällt und du gut im Recht bist dieses Auto zurückzugeben und damit wäre der ganze Ärger weg.
Hoffe nur das du ein weiteres Auto hast sonst könnte es Folgekosten geben die aber unter Umständen die Frau auch tragen muss.
MFG Jo
Viel Glück !!!
Danke für die konstruktiven Antworten:)
Allerdings ist die Sache mit der Airbaglampe leider nicht ganz so einfach, da sie ja dritte Besitzerin des Fahrzeugs war und einfach behaupten kann nichts davon gewusst zu haben. Ich kann ihr schlecht das Gegenteil beweisen.
Sonst hätte ich auch schon rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet.
Da ich Student bin, habe ich leider kein anderes Fahrzeug und bin mehr oder weniger auf das Auto angewiesen.
Das kommentar tut mir jetzt leid,
aber wieso nimmt man niemand mit zum Autokauf wenn man keine ahnung hat?
Airbagleuchte leutet nicht bei Zündungsplus, du kannst dein Tacho ausbauen aber schaust nichtmal beim Autokauf da drauf?
Augen auf beim AUTOKAUF!
Tut mir leid, aber DU BIST SELBER SCHULD!!!
Bearbeitet von: Steffen1212 am 11.12.2010 um 16:42:41
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!
yusuf
11.12.2010 | 19:38:05
Hallo,
ist der Wagen Unfallfrei?
so wie du den Thread erstellt hast und beschrieben hast kommt mir vor daß der Wagen vieleicht eventuel einen Frontschaden hatte.
ist reine vermutung ich habe ja den wagen nicht gesehen.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Jokin
11.12.2010 | 23:34:14
Der Gang zur Polizei ist erstmal gratis.
Auch die polizeiliche Beratung ist gratis. Falls es dort heißt, dass das nur über eine Zivilklage geht, dann war dieser Gang zur Polizei nicht umsonst, sondern äußerst hilfreich.
Der nächste Gang ist der zum Anwalt. Da wirst Du zwei oder drei Anwälte besuchen dürfen, bis Dir einer ganz klar sagen sagen, dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat und der Anwalt Dir einen klaren Kosten-Risiko-Rahmen vorschlägt. Vielleicht macht er das auch komplett gratis, wenn er die Kosten bei der anderen Partei reinholen kann oder sein Image aufbessern kann.
Bei diesen Gesprächen geht es darum wie Du selber auftrittst. Du soltest weder zu professionell noch zu unprofessionell auftreten.
Du bist Student? Perfekt, dann musst Du eh lernen Dich zu veraufen - und das ist nun Deine Bühne auf der Du der Star sein kannst. Du kannst für Erfolge oder für Erfahrungen kämpfen ... egal, wie die Sache ausgeht, Du bist nicht der Verlierer!
Eigentlich eine gute Situation in der Du Dich befindest .... trotz des Fehlkaufs!
.... immer dran denken, was Dich nicht umbringt, macht Dich nur stärker, zu verlieren hast Du nichts.
Also hopp, auf geht's!
Gruß, Frank
Pug
12.12.2010 | 01:27:28
Zitat:
.........
Allerdings ist die Sache mit der Airbaglampe leider nicht ganz so einfach, da sie ja dritte Besitzerin des Fahrzeugs war und einfach behaupten kann nichts davon gewusst zu haben. ..........
(Zitat von: Jonas103)
das ist vollkommen unerheblich, sie ist dein vertragspartner,
wenn sie evtl. schon so ein defekten wagen gekauft hat, dann kann sie das bei ihrem damaligen vertragspartner einklagen, damit hast du aber nix am hut.
genauso ist es bei einem unfallwagen,
wenn sie dir im vertrag zusichert der wagen ist unfallfrei, dann hat er das zu sein,
ansonsten kann sie diese zusicherung nicht geben.
wenn sie es dennoch macht, dann steht sie auch dafür gerade.
Nu mal los....