Du hast mich falsch verstanden, es war natürlich so gemeint, dass der potentielle Käufer auf seine Kosten den Wagen prüfen lässt.
Kaufvertrag ist eine Standardvorlage, hab den grad hier nicht zu Hand. Gewährleistung wird von Privat zu Privat wird dort so oder so ausgeschlossen. Aber sowas wie "gekauft wie gesehen" oder dergleichen steht da nicht drin, das hätte ich auch nicht unterschrieben. Ebenso steht dort nicht "verkauft als Bastlerfahrzeug" oder sowas drin.
Es geht jetzt hier auch nicht um meinen Fehler das ich dem Verkäufer zu viel Vertrauen geschenkt hätte. Es geht darum zu klären was verdeckte Mängel sind die man im Rahmen einer reinen Probefahrt nicht sieht/merkt.
Da in dem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist und der VK scheinbar eine Privatperson war, wirst du hier wenig Erfolg haben, ES SEI DENN, es kann Arglist nachgewiesen werden, zB eben durch irgendeinen TÜV Bericht oder ne Werkstattdurchsicht, wo die beanstandeten Mängel dem Verkäufer ersichtlich waren oder aber er hat die Eigenschaft im Vertrag festgehalten.
Ansonsten bringt dich auch ein verdeckter Mangel nicht viel weiter, da es eben ein Privatverkauf war, insbesondere da Mängel am Fahrwerk, egal welcher Art bekannt waren, nur eben nicht genau welche.
Es geht hier nicht um eine Gewährleistung wie vom Händler zu Privat. Derartige "Garantie" kann er gar nicht geben.
Es sind nicht irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe gegen den Verkäufer.
Er hat klar und deutlich, und das nochmals, gesagt, dass an der Hinterachse alles vor einem halben Jahr erneuert wurde. So eine Aussage, eben so wie "kommt ohne Probleme durch den TÜV", ist rechtlich bindend und Bestandteil für die Preis- festlegung respektive Kaufentscheidung.
Mein Gutachten zeigt auf, das die Teile derart Verschleiss haben und damit belegt ist, dass definitiv NICHT vor einem halben Jahr alles neu gemacht wurde. Wie gesagt, die Frage ist nun, weiss das der Verkäufer oder wurde er damals selber von der "Werkstatt" über's Ohr gehauen.
Einen Anwalt brauche ich im jetzigen Fall definitiv noch nicht. Eine polizeiliche Anzeige wird ihn zur konkreten Aussage zwingen. Sollte er sich nicht äußern, wird es Konsequenzen haben. Er kann natürlich das ganze sofort einem Anwalt übergeben bevor er sich selber was zusammenreimt und sich richtig in die sch***reitet. Sollte dem so sein, kann ich immernoch überlegen ob ich selber einen Anwalt einschalte oder das ganze sein lasse. Ist ja das gute das ich keinerlei Konsequenzen zu befürchten habe. :)
Kleines Update: hab grad mit dem Verkäufer telefoniert.
Er hat veranlasst das die Rechnung besorgt wird. Der Mann aus der 1-Mann Werkstatt (und zugleich "Tuning Shop") kommt extra von seiner Arbeit aus Belgien um die Rechnung nochmal auszudrucken. Er hat veranlasst das die Rechnung kommt weil er das seinem Anwalt geben will. :)
Ich hab da mal nachgehakt, er sagt "es wäre aber nur eine Rechnung für die bestellten Teile" (Buchsen und Stabis für die Hinterachse), "für den Einbau hat er keine Rechnung, das hätte der Werkstattmann dann privat ohne Rechnung gemacht".
Zudem sagte er jetzt "es wurde aber nur die Hälfte eingebaut" und "habe das Auto nach 4 Wochen Standzeit bei der Werkstatt wieder abgeholt weil er es nicht geschafft hätte alles einzubauen". Er hat wohl "lediglich die hinteren Dämpfer und den Federnsatz (Vogtland 40mm rundrum) eingebaut".
Achja, das Telefonat endete seitens des Verkäufers wiedermals mit einem abrupten Ende.