Zitat:
Der Dämpfer unterliegt nicht der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Nur wenn die Null-Lage des Fahrzeuges verändert wird, muss eine TÜV-Abnahme erfolgen. Eine Veränderung der Null-Lage erfolgt typischerweise beim Einsatz anderer Federn, wie zum Beispiel bei einer Tieferlegung.