Zitat:
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !(Zitat von: Schiebedach)
Zitat:Zitat:
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !(Zitat von: Schiebedach)
Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33(Zitat von: Fußballprofi91)
Zitat:Zitat:Zitat:
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !(Zitat von: Schiebedach)
Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33(Zitat von: Fußballprofi91)
Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !
Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!(Zitat von: Asko)
Zitat:
Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !
Zitat:
Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!
Zitat:
Das ist falsch! Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung doch nicht ausschließen, wenn er sie doch gewähren will?!
Zitat:
Das ist falsch! Wenn der Händler z.b. auch im Kaufvertrag und bei den Kaufverhandlungen ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wird.