Zitat:
In einem Forum für Rollertuning habe ich gelesen das es beim erlischen der Betriebserlaubnis 4 Punkte geben soll , bei offensichtlich mutwilliger veränderung wie in diesem Fall sogar 8 .
Ich wurde damals auch angehalten, weil mein Roller nicht die erlaubten 25km/h (gedrosselt) sondern 80 km/h (entdrosselt) fuhr. Auch Fahren ohne Führerschein, Erlischen der BE, ect. pp.
Ich musste den Roller von jemandem mit gültiger Fahrerlaubnis abholen lassen und ca. 2 Wochen später aufs Polizeirevier. Dort habe ich die Tat natürlich unter (ehrlicher) Reue zugegeben und bekam widerrum ca. 4 Wochen später Post, dass ich mit einer
Verwarnung bestraft werde. Nicht mehr und nicht weniger.
Liebe Grüße
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 06.10.2010 um 16:41:58