Zitat:
Gilt das schon als Unfaller?
(Zitat von: Driveforfun)
Ich habe mal mit einem KFZ Gutachter darüber gesprochen. Der meinte ganz klar: "Ja." Alles Nachlackierte und ausgetauschte ist ein sog. "mitteilungspflichtiger Schaden". Das Wort "Unfaller" gibts eigentlich in der Rechtssprechung nicht. Ausser Front- und Heckstosstange, sowie die Stossleisten. Die dürfen nachlackiert sein, ohne daß das Fahrzeug als "Unfallfahrzeug" (=mitteilungspflichtiger Schaden) gilt.