Zitat:
Den Gang zum Anwalt wollte ich mir erstmal sparen. Ein Gesetzestext, der sowas regelt würde mir schon deutlich weiterhelfen.
(Zitat von: BmW-MoGuL)
Gibts net. Das Mietrecht ist sehr allgemein gehalten, und das Nicht-Wohnraum-Mietrecht erst recht.
Bei der Wohnraummiete isses ja so, dass Schäden an der Mietsache aufgrund von normalem Verschleiß ab nem bestimmten Betrag (glaub, es waren so um die 100 Euro) vom Vermieter zu tragen sind. Also die Sache mit den Kleinreparaturen. Vorausgesetzt, dies is im Mietvertrag so geregelt, und der Mieter kann die Reparatur auch einfach vornehmen.
Dies alles is bei Dir ja nicht gegeben. Nur gehts halt net um Wohnraum.
Rein gefühlsmäßig würd ich sagen: das Tor is das Problem des Vermieters. Aber an Deiner Stelle würd ich mal den Mieterschutzbund kontaktieren und fragen, ob die Infos oder am besten Urteile des örtlichen Gerichts zu dem Problem haben.