ich hätte eine frage bezüglich gebrauchtwagengarantie.
wie wird das gehandhabt, wenn beispielsweise die garantie am 1.10. ausläuft, müssen eventuelle schäden bis dahin komplett repariert und die rechnungen bezahlt worden sein? oder reicht es bis zu diesem zeitpunkt den schaden zu melden bzw zu erkennen und dann vielleicht erst am 5.10 oder so reparieren zu lassen? oder oder kann der garantiegeber dann alles von sich werfen?
in der Regel fallen die eventuellen Garantieansprüche noch in die Frist, wenn sie bis zum entsprechendem Datum gemeldet wurden.
Das heisst, wenn z.B., um bei deinem Beispiel zu bleiben, der letzte Garantietag der erste Oktober ist, und der Mangel wurde am ersten Oktober gemeldet und ein Auftrag geschrieben und unterschrieben, dann passt es. Ob dann die Reparatur noch am selben Tag geschied oder nicht, spielt keine Rolle.
Wie gesagt: in der Regel. Wenn etwas anderes vereinbart wurde, was selten der Fall ist, so hat dies Gültigkeit.
Ich denke, dass es genügt dem Händler die Mängel zu zeigen und diese zu dokumentieren, am besten noch von ihm per Unterschrift bestätigen lassen (mit Datum versteht sich).
Die Reperatur sollte dann natürlich zeitnah erfolgen.
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich): http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148