Zitat:
also ich hatte damit auch kein problem. ich hab die dinger auf sparco konsolen gehabt, vernünftige kfz schrauben verwendet und gut war.
abe/tga war laut aussage des tüv nicht nötig. die sitze lassen sich problemlos verstellen bzw sind durch konsolen klappbar etc. gab nie probleme beim tüv oder bei kontrollen. das vom tüv habe ich mir damals auch schriftlich geben lassen.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Wenn du sie nicht eintragen lassen hast, hast du Glück gehabt. Ein Sitz ist ein sicherheitsrelevantes Teil und wenn man ihn ändert erlischt natürlich die BE des Fahrzeugs, solange es keine Eintragung oder ABE gibt. Da nützt es nichts, wenn er verstellbar und klappbar ist. Das Problem ist ja nicht die Verstellung sondern die Haltbarkeit und Geometrie im Falle eines Unfalls. Genau darum sind Sitze mit ABE ja so teuer.
Wir haben den Fall letzte Woche extra mit der Technik-hotline klären lassen, da es auch widersprüchliche Meinung zwischen Prüfer und Kunden gab.