So , Das Thema ist nun auch abgeschlossen. Habe heute Post vom Amtsgericht München bekommen und das Verfahren wurde wegen Mangel an Beweisen eingestellt,nachdem Ich Einspruch eingelegt habe.
Hat der TE nun das Handy in der Hand gehabt oder war es die ganze Fahrt über in der Tasche???
Glaube nicht das die Polizei Ihn einfach so anhalten und beschuldigen würde das er telefoniert... falls das Handy wirklich die ganze Zeit in der Tasche war würde ich sofort Einspruch erheben!
Mal unabhängig vom zugrunde liegenden Sachverhalt finde ich es immer wieder amüsant wie einige, wahrscheinlich völlig überzeugt von ihrer Aussage, argumentieren, dass es "Bildmaterial" braucht um den Nachweis zu führen. LOL ...Folgender Sachverhalt....A schlägt B und C steht dabei. Muss A den Schlag jetzt wiederholen damit C ein Foto schießen kann???? dienstahl an Kfz...der Täter wird frei gesprochen weil 3 Zeugen keine "Fotos" oder Videoaufnahmen gemacht haben.... Oh man.. Leute, in welcher Fantasiewelt lebt ihr denn?
If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it.