Zitat:
Der Verkäufer muß den Käufer aber vor dem Kauf in der Widerrufs- bzw. Rücknahmebelehrung darüber informieren, daß er von dieser Regelung gebraucht macht. Ist dies nicht geschehen, so kann der Verkäufer die Übernahme der Rücksendekosten nicht verweigern.
(Zitat von: daniel.krueger)
Ja aber mit Abgabe deines Gebotes bist Du mit den AGB des Verkäufers einverstanden und das steht in den AGB von Ebay *gg*
Erlebe sowas auch fast täglich. Die meisten Ebayer lesen nur die Überschrift, gucken sich die Bilder an und kaufen es.