Zitat:
ich sagte haben e-prüfzeichen etc, sie ja aber sind nicht für deutschland- ist doch schwachsinn oder?
(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)
wenn der Scheinwerfer nachträglich nicht verändert wurde und ein E-Tygenehmigungszeichen besitzt, dann ist er zulässig und zwar
ohne Bescheinigung. Im Falle einer Beanstandung müsste man Dir nachweisen, das das E-Zeichen gefälscht ist....siehe auch §19 (3) Nr. 2a StVZO i.V.m. §19 (4) Mitführpflicht entfällt, da der (3) Nr. 2a keine Erwähnung findet
Edit:
Zitat:
Gelbe Scheinwerfer - sogar nur gelbe Folie - darf angebracht werden, sofern:
- E-Prüfzeichen
(Zitat von: Millencolin.)
Dir nützt das E-Zeichen der Folie rein gar nichts, wenn Du sie auf einen E-zugelassenen Nebelwerfer klebst...dadruch wird der SW nachträglich verändert und verliert die Zulassung
def. unzulässig die Geschichte
Zu den Kegeln: Einzelfallentscheidung und sicherlich Begründungs-Auslegungssache (auch wenn er nicht über den Felgenrand hinausragt)
Bearbeitet von: E36-Freak am 08.08.2010 um 20:41:32