Versuch es einfach bei einer anderen Werkstatt nochmal ;o)
Im Gutachten gibt es tatsächlich folgende Auflage die für
ALLE dort angegebenen Rad-Reifenkombinationen gilt:
Zitat:
A5. Die Falzkanten der hinteren Radhäuser sind im Bereich von ca. 30° nach vorne und
hinten (bis in den Stoßstangenbereich), ausgehend von der vertikalen Radmittelachse,
anzulegen bzw. abzuschleifen.
War selbst etwas verunsichert wegen der Fußnote. Dennoch dies ist bei serienmäßigen Rädern nicht notwendig um die Freigängigkeit zu gewährleisten. Ich kenne auch niemanden der es getan hat bzw, bei dem es bei der Eintragung bemängelt wurde. Kannst du gepflegt ignorieren.
EDIT:Entschuldigung, Punkt A5 gilt
NICHT für seireinmäßige Rad-Reifenkombinationen, sondern
NUR für die separat aufgeführten Dimensionen (muss man aber dreimal hinsehen.)
Hier gibts das
GutachtenBearbeitet von: marueg am 06.08.2010 um 20:57:20